St. Johann: Bezüge der Gemeinderäte nach 20 Jahren neu geregelt

Die Bezüge der Gemeinderäte in St. Johann wurden neu geregelt.
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  • hochgeladen von Elisabeth Schwenter

ST. JOHANN (elis). Nach über 20 Jahren werden mit 1. 1. 2017 die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates von St. Johann an das Tiroler Gemeindebezügegesetz angepasst. Ermittelt werden die einzelnen Entschädigungen nach einem Prozentsatz für die jeweiligen Tätigkeiten und Kompetenzen, ausgehend von einem Grundbetrag von 9.197 €.
Konkret bedeutet das, dass der St. Johanner Bürgermeister künftig brutto 5.998,30 € monatlich verdienen wird. Das entspricht 65,22 % des Grundbetrages.
Der Bürgermeister-Stellvertreter, der gleichzeitig Obmann eines Ausschusses ist, verdient in Zukunft 1379,55 €, das entspricht 15 % des Grundbetrages. Ein Mitglied des Gemeindevorstandes, das Obmann eines Ausschusses ist, erhält künftig 735,76 € (8 %). Ein Mitglied des Gemeindevorstandes, das Mitglied in einem Ausschuss ist, 643,79 € (7 %). Ein Gemeindevorstand ohne Mitgliedschaft in einem Ausschuss bezieht künftig 275,91 € (3 %).
Mitglieder des Gemeinderates erhalten je nach Kompetenz (Obmannschaft in einem Ausschuss, Mitgliedschaft im Ausschuss, ohne Mitgliedschaft in einem Ausschuss) 459,85 €, 275,91 € oder 91,97 € an Bezügen. Ein Ersatzmitglied des Gemeinderates, das Mitglied eines Ausschusses ist, erhält 45,9 €.

Bruttobezüge mit strengen Auflagen

Dabei handelt es sich um Bruttobezüge, die in weiterer Folge versteuert werden müssen. Mehrere Mitgliedschaften (Ersatzmitgliedschaften) oder Obmannschaften in Ausschüssen erhöhen den Bezug nicht. Es wird immer nur ein Bezugsprozentsatz errechnet und angewendet.
Ersatzmitglieder des Gemeinderates, welche keine Mitglieder eines Ausschusses sind, erhalten anstelle eines monatlichen Bezuges pro Sitzung eine Entschädigung von 40 €.
Über die neuen Bezüge wurde in der Gemeinderatssitzung abgestimmt. Klaus Födermair (Vertretung Petra Sojer) SPÖ, stimmte gegen die neue Regelung. „Wir tun das für St. Johann, nicht für das Geld. Daher sind wir dagegen“, so Födermair.
Die anderen Gemeinderatsmitglieder waren sich einig, dass die Erhöhung der Bezüge nach über 20 Jahren zu rechtfertigen sei.

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