Stellplatzverordnung in St. Johann neu erlassen
ST. JOHANN (niko). Der Gemeinderat genehmigte einstimmig eine Neufassung der Stellplatzverordnung. Die alte Verordnung stammte aus dem Jahr 1979 und war antiquiert und zum Teil nicht mehr rechtskonform, wie Bgm. Stefan Seiwald erklärte. Zudem hat das Land in einer Raumordnungs-Novelle eine Höchstzahl von Parkplätzen bei Wohnbauten fixiert, um die Wohnbaukosten zu senken.
Im Verkehrsausschuss wurde daher an einer Neufassung der örtlichen Verordnung gearbeitet. "Es wurde entrümpelt, ein Hauptsiedlungsgebiet sowie die Gebiete Hinterkaiser und Winkl definiert; je peripherer ein Haus, eine Wohnung, ein Betrieb oder eine sonstige Einrichtung, umso höher ist der Stellplatzschlüssel", erklärt Marktbaumeister Harald Jäger. Der vorliegende Entwurf wurde vom Land Tirol bereits begutachtet und abgesegnet.
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