Gang zum Höchstgericht?
Baturinas Kauf einer neuen Villa nicht mehr genehmigt
AURACH (kö). Die russische Milliardärin Jelena Baturina will bis zum Höchstgericht
gehen, um ihren Haustausch in Aurach durchzubekommen. Baturina hat bereits eine Villa in Aurach, möchte aber ein neues Domizil beziehen (wir berichteten bereits).
„Kein öffentliches Interesse“, mit dieser Begründung hatte der Unabhängige
Verwaltungssenat (UVS) vor gut einem Monat den neuerlichen Hauskauf durch
Baturina abgelehnt. Bei der BH Kitzbühel hatte man in erster Instanz noch grünes Licht gegeben. Beim Kauf der ersten Baturina-Villa in Aurach war ein öffentliche Interesse noch bejaht worden. Ein solches ist notwendig, damit der Hauserwerb durch eine Nicht-EU-Bürgerin wie Baturina beim Grundverkehr durchgeht.
Die Milliardärin hatte sich bei ihrem Antrag dazu verpflichtet, das erste Haus zu verkaufen. Dort sei ein Lifteinbau nicht möglich. Ihre betagte Mutter schaffe das Treppensteigen nicht mehr, lautete unter anderem die Begründung für den geplanten Kauf der zweiten Villa. Ein öffentliches Interesse sieht der Landesgrundverkehrsreferent dafür aber nicht. Der UVS folgte letztlich dieser Auffassung.
Jetzt bleibt der Russin noch der Gang zum Verwaltungsgerichtshof. Laut ihrem
Anwalt Emilio Stock ist davon auszugehen, dass sie Beschwerde einlegt, in der Hoffnung, den Hauskauf in Aurauch doch noch genehmigt zu bekommen.
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