„Gläserne“ Wartezeiten in Spitälern
LHStv. Kaiser: „Transparenz im Kärntner Gesundheitswesen schafft mehr Gerechtigkeit und Fairness!“ Maßnahmen zur Verkürzung der Wartezeiten bei Augen-Op´s bereits eingeleitet.
Die Wartezeiten für Operationen werden in Kärnten transparent. Dafür sorgt ein seit 1. September in Kraft befindliches Gesetz. „Dieses verpflichtet die Krankenhäuser dazu, ein transparentes Wartelistensystem in anonymisierter Form für geplante Operationen mit einer Wartezeit von mehr als vier Wochen einzurichten“, erklärt Kärntens Gesundheitsreferent LHStv. Peter Kaiser. Besonderes Augenmerk wird auf die Augenheilkunde und Optometrie, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie sowie Neurochirurgie gelegt.
„Mit den „gläsernen“ Wartezeiten schaffen wir für ein objektives System, dass Gerechtigkeit und Fairness für alle Patientinnen und Patienten mit sich bringt“, so Kaiser der betont, dass als Kriterien für die Reihung der Wartezeiten neben dem Anmeldezeitpunkt nur medizinische und soziale Gründe herangezogen werden dürfen. Aus der Warteliste hat die Gesamtzahl der pro Abteilung für den Eingriff vorgemerkten ersichtlich zu sein. Den für einen Eingriff vorgemerkten Personen ist auf ihr Verlangen Einsicht in die Warteliste zu geben oder sie sind über die gegebene Wartezeit zu informieren. Dabei ist nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten tunlichst eine Auskunftseinholung auf elektronischem Wege zu ermöglichen.
Die Krankenhäuser, die ihrerseits bei der Gesetzeswerdung mit eingebunden waren, sind angehalten, das Gesetz zeitnah umzusetzen. Die ersten konkreten Vorschläge erwartet sich Kaiser in den nächsten Wochen.
Betreffend der langen Wartezeiten im Bereich der Augen-Operationen macht Kaiser darauf aufmerksam, dass auf seine Initiative hin bereits Maßnahmen eingeleitet wurden, um diese Wartezeiten auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.
So habe er in der Novelle der Kärntner Krankenanstaltenordnung verankert, dass zukünftig neben medizinischen Gründen auch soziale Aspekte in die Beurteilung und Festlegung einer Warteliste berücksichtigt werden. „Immerhin geht es hier mitunter auch um Existenzfragen“, begründet Kaiser. So bestünde beispielsweise für einen 55jährigen Berufskraftfahrer mit grauem Star, der bis zu einem Jahr auf seine OP warten müsste, die Gefahr, seinen Job zu verlieren.
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