Neues Kärntner Musikschulgesetz im Landtag beschlossen
LR Dobernig: Zukunft der Musikschulen in Kärnten gesichert.
Erfreut zeigt sich Kulturreferent LR Harald Dobernig über den Beschluss des neuen Kärntner Musikschulgesetztes im Kärntner Landtag. Nach vierwöchiger Begutachtung und Beschluss in der Kärntner Landesregierung wurden die neuen gesetzlichen Regelungen mit großer Mehrheit angenommen. "Es freut mich, dass mit dieser deutlichen Mehrheit die Zukunft der Musikschulen in Kärnten gesichert werden kann. Anstatt das Musikschulwesen, wie von vielen befürchtet, auszugliedern, erfolgt eine Eingliederung in die Landesverwaltung“, so Dobernig.
Mit dem neuen Gesetz bekommt das seit den 90er-Jahren enorm gewachsene Musikschulwesen eine neue Struktur und wird zukunftsfit gemacht. Das Musikschulwerk in der bisherigen Form mit eigenen Bezirks- und Ortsmusikschulen wird aufgelassen. Stattdessen wurde eine eigene Unterabteilung "Koordination Musikschulen und Konservatorium" eingerichtet. Auf alle Regionen Kärntens verteilt wird es künftig 27 eigenständige Musikschulen des Landes Kärnten mit je einem Direktor bzw. einer Direktorin geben, die mehrere Standorte betreuen. "Damit sorgen wir für eine Stärkung der regionalen Identität. Alle bestehenden Musikschul-Standorte bleiben natürlich erhalten", erklärt Dobernig, der auch dazu steht, dass die slowenische Musikschule mit ihren Finanzierungswünschen nicht im neuen Musikschulgesetz verankert wurde.
"Diese Reform bedeutet eine klare Verwaltungsvereinfachung und sichert die qualitätsvolle Ausbildung der Musikschüler und der Studierenden am Konservatorium. Es erfolgt kein Abbau von Lehrerinnen und Lehrern, sie bleiben Bedienstete des Landes Kärnten. Es wird keine weiteren Einsparungen im Musikschulwesen geben, die seit dem Jahr 2009 erfolgte Stabilisierung konnte erfolgreich abgeschlossen werden", so der Kulturreferent. Im Schuljahr 2012/13 werde es auch wieder Neuaufnahmen von Musikschülern geben, verspricht Dobernig.
Rückfragehinweis: Büro LR Dobernig
Redaktion: Aichbichler/Böhm
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