BZÖ kündigt Gesetz gegen Flüchtlingslager an
Das BZÖ will ein Erstaufnahmezentrum für Asylwerber in Kärnten mit einer Gesetzesänderung verhindern.
Asylwerberheime brauchen Sonderwidmung
BZÖ-Landesparteichef Uwe Scheuch kündigte an, das Kärntner Gemeindeplanungsgesetz ändern zu lassen. Flächen, auf denen ein Asylwerberheim errichtet werden soll, würden demnach künftig eine Sonderwidmung benötigen.
Bisher kaum rechtliche Möglichkeiten
Das Verhindern eines Erstaufnahmezentrums für Asylwerber ist eines der zentralen Wahlkampfversprechen des BZÖ gewesen. Nachdem nun aber Interesse an einem Asylzentrum in den Gemeinden Bad Eisenkappel und Neuhaus angemeldet wurde, zeigte sich, dass das Land bislang rechtlich kaum Möglichkeiten hat, die Errichtung zu verhindern. Daher plant das BZÖ eine Gesetzesänderung auf Landesebene.
Gesamte Bevölkerung müsste abstimmen
In Bad Eisenkappel hat Bürgermeister Franz Josef Smrtnik (Einheitsliste) angekündigt, er wolle die Bevölkerung über ein Erstaufnahmezentrum abstimmen lassen.
Für Scheuch reicht das nicht aus: "Die Auswirkungen eines Erstaufnahmezentrums enden aus meiner Sicht nicht an der Gemeindegrenze. Und wir haben die Verantwortung für die gesamte Unterkärntner Bevölkerung. Wenn der Herr Bürgermeister Smrtnik von einer Volksabstimmung spricht, dann müsste man dazu eine kärntenweite Abstimmung machen. Ich bin davon überzeugt, die würde negativ ausgehen."
Laut Scheuch soll die Gesetzesänderung rasch beschlossen werden, und zwar schon in der kommenden Landtagssitzung am 9. Juli.
Martinz: ÖVP wird zustimmen
Der Koalitionspartner des BZÖ, die Kärntner ÖVP, hat bereits am Montag in Richtung der eigenen Innenministerin Fekter ein Nein zu einem Asylzentrum in Kärnten ausrichten lassen.
Landesparteichef Josef Martinz sagte am Dienstag, die Idee zu einer Gesetzesänderung habe die ÖVP schon vor einigen Wochen als Erster vorgebracht. Wenn notwendig, werde seine Partei dem Scheuch-Vorschlag also zustimmen, sagte Martinz.
Öhlinger: Sache ist Kompetenz des Bundes
Verfassungsexperte Theo Öhlinger hält die geplante Gesetzesänderung für verfassungswidrig; "Es besteht hier eine eindeutige Überschreitung der Kompetenzen des Landes in einer Sache, die Bundeskompetenz ist." Laut Öhlinger könnten die Bundesregierung oder ein Gericht die Gesetzesänderung beim Verfassungsgerichtshof anfechten.
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