Bürgermeister gegen Gemeindeaufsicht
Causa Jost II zieht sich hin

Bürgermeister Scheider wurde bei der PK von Dr. Bernd Wieser aus Graz unterstützt. | Foto: MeinBezirk.at
  • Bürgermeister Scheider wurde bei der PK von Dr. Bernd Wieser aus Graz unterstützt.
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Der Bescheid der Gemeindeaufsicht kritisiert die Vorgehensweise Scheiders, der will dagegen vorgehen.

KLAGENFURT. Die Causa Jost II ist um eine Facette reicher. Die Beschwerde an die Gemeindeaufsicht, eingegeben von SPÖ, FPÖ, NEOS und Grünen (wir haben berichtet), wurde geprüft und Bürgermeister Christian Scheider wurde ein entsprechender Bescheid mit dem Ergebnis zugestellt. Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte Scheider letzte Woche die Ergebnisse der Prüfung und kündigte an, die Entscheidung so nicht hinzunehmen.

Bescheid kopiert Gutachten

"Ich nehme zur Kenntnis, dass die Gemeindeaufsicht, eine Landesbehörde, offenbar mehr Gewicht haben soll als die Meinung des österreichweit anerkannten Verfassungsjuristen Bernd Wieser", sagt Scheider. Er vergleicht die Ablehnung Wiesers Standpunktes damit, als würde ein praktischer Arzt (gemeint in dem Fall die Gemeindeaufsicht) einen Primar korrigieren wollen. Er deutet zudem an, dass die Landesbehörde nicht unabhängig sei. Auch kritisierten Scheider und Wieser, der zugeschaltet war, dass hauptsächlich das Gutachten von Doris Hattenberger, Vizerektorin an der Uni Klagenfurt, übernommen worden sei. Dieses wurde im Februar veröffentlicht, nachdem es die SPÖ in Auftrag gegeben hatte. "Dieser Bescheid hat quasi sämtliche Schäden für die Stadt, die durch ein kurzfristiges Ausscheiden des Magistratsdirektors aus dem Dienst entstanden wären, ausgeblendet", sagt Wieser. Zudem sei der Umstand, dass eine Vertretung nur im Abwesenheitsfall zuständig sei, nicht aber im Falle eines Ausscheidens aus dem Dienst, völlig vernachlässigt worden.

Bei Vorgängerin kein Problem

Scheider zitierte auch den 20-seitigen Bescheid der Gemeindeaufsicht: "Demnach ist dem Bürgermeister zumindest ein langjähriges Organisationsverschulden anzulasten", so die Behörde. Dies ist für ihn insofern unverständlich, als dass er ohnehin erst seit 2021 wieder Bürgermeister sei und das bei seiner SPÖ-Vorgängerin nicht bemängelt wurde. Die bisherige interne Regelung, dass ein langjähriger Jurist bei Verhinderung anstelle des Magistratsdirektors einspringt, werde jetzt auch offiziell umgesetzt.

Pattsituation in Stadtrecht

Auch die Tatsache, dass hier eine "Doppelmühle" erzeugt wurde, kritisiert Scheider: Der Bürgermeister muss handeln, darf aber nicht. Im konkreten Fall geht es um den §73, Abs. 1 Klagenfurter Stadtrecht (K-KStR), den sogenannten Notfallparagrafen. Demnach hat der Bürgermeister im Notfall durch eigenmächtige Entscheidung Schaden von der Stadt abzuwenden. "Wenn dann im Nachhinein alles geprüft und auf die Goldwaage gelegt wird, was auch erst danach bekannt wird, dann ist es vielleicht besser, es gibt diesen Notfallparagrafen nicht mehr", sagt Scheider. Denn laut dem jetzigen Bescheid hat er rechtswidrig gehandelt, weil er selbst entschieden hat. "Hätte er nicht selbst entschieden, hätte er auch rechtswidrig gehandelt, weil es darum ging, Schaden von der Stadt abzuwenden, der unmittelbar bevorstand, wozu er nach §73 verpflichtet ist", erklärt Wieser.

Rechtssicherheit schaffen

Da in sämtlichen Gemeinde- und Stadtrechten solch ein Notfallparagraf vorhanden ist, will Scheider die Thematik auch zum Gemeinde- und Städtebund bringen. "Es geht hierbei um die Lesart des §73, das ist für alle Bürgermeister wichtig", sagt Scheider, der die Entscheidung anfechten und vor das Landesverwaltungsgericht gehen will. Dies sei ihm nicht nur von Wieser, sondern auch von den städtischen Juristen einstimmig empfohlen worden. "Mir ist es wichtig, das gut auszujudizieren, ich würde die Kosten im Zweifelsfall auch persönlich tragen", sagt Scheider. Wieser pflichtet ihm bei: "Für die Juristen sind die Entscheidungen der Höchstgerichte, in diesem Fall des Verwaltungsgerichtshofs, am wichtigsten für die weitere Lesart des Gesetzes." Eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts erwartet Wieser für ungefähr Herbst 2023, da er hofft, dass der Fall intern vorgereiht werde.

SPÖ übt Kritik

Vizebürgermeister Philipp Liesnig (SPÖ) ist von der Ankündigung, dass Scheider Rechtsmittel gegen den den Bescheid einlegen will, irritiert. "Scheider hat stets verkündet, einen Bescheid der Aufsichtsbehörde umsetzen zu wollen. Mit einem Gang vor das Landesverwaltungsgericht entstünden zusätzliche Kosten und der unerträgliche Schwebezustand in der Causa Jost, der sich in manchen Bereichen lähmend auf die Arbeitsabläufe im Magistrat auswirkt, bliebe jedenfalls aufrecht." Die im Rahmen der Pressekonferenz ebenfalls verkündete Aufhebung des Hemmens des Gemeinderatsbeschlusses sieht er auch nicht als lobenswert, sondern als selbstverständlich. "Durch die angewandten juristischen Taschenspielertricks haben wir leider wertvolle Zeit verloren", so Liesnig.


§ 73 Abs 1, K-KStR besagt Folgendes:

"Sind Verfügungen, die der Beschlußfassung des Stadtsenates oder des Gemeinderates bedürfen, dringend notwendig und kann ein Beschluß des zuständigen Kollegialorganes ohne Gefahr eines Nachteiles für die Stadt nicht mehr herbeigeführt werden, so hat der Bürgermeister die notwendigen Verfügungen unter eigener Verantwortung zu treffen. Der Bürgermeister hat dem zuständigen Kollegialorgan ohne Verzug zu berichten."

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