Landtag
FPÖ befragte Regierung nach "Rückstau" bei Corona-Hilfen
Wenn Mitarbeiter wegen Corona ausfallen, können Betriebe Anträge auf Vergütung gemäß dem Epidemiegesetz bei den Bezirksverwaltungsbehörden (Magistrat, BH) einreichen. Etwas mehr als ein Viertel dieser Anträge wurden bis dato bescheidmäßig erledigt.
KLAGENFURT. Im Rahmen der Aktuellen Stunde in der Sitzung des Kärntner Landtages am Donnerstag richtete der FP-Landtagsabgeordnete Christoph Staudacher eine Anfrage an Gesundheitsministerin Beate Prettner (SPÖ). Die Frage lautete: "Wie groß ist in Kärntner Gesundheitsämtern der Rückstau von Anträgen, mit welchen Kärntner Unternehmen Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz für Ausfälle von Mitarbeitern wegen einer Covid-19-bedingten behördlichen Absonderung einbringen?"
"10.700 erledigt "
Beate Prettner darauf: "In den Kärntner Bezirksverwaltungsbehörden sind 42.312 Anträge auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz eingelangt. Stand Februar 2022. Von diesen wurden 2.289 selbst wieder zurückgezogen. In Summe sind es rund 40.000 Anträge, von denen sind 10.700 bislang bescheidmäßig erledigt." Die Zahlen umfassen sämtliche Anträge von Selbstständigen als auch unselbstständig Erwerbstätigen.
Millionen ausbezahlt
Bis dato wurden laut Gesundheitsreferentin Prettner für 8.762 Anträge insgesamt 18,7 Millionen Euro an Geldern ausbezahlt. Es würden jedoch ständig neue Anträge hinzu kommen.
"Fühlen uns bestätigt"
Christoph Staudacher darauf: "Aus diesen Ausführungen sehe ich, dass wir in diesem Bereich Recht haben und dass hier massiv Luft nach oben besteht."
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