Hypo: Resolution der Kärntner Landesregierung an Finanzminister Josef Pröll

Aufforderung an Bund, Hypo zu unterstützen - Beschluss erfolgte einstimmig.

Über Antrag von Finanzlandesrat Harald Dobernig wurde in der heutigen Sitzung des Kollegiums der Kärntner Landeregierung eine Resolution an die Österreichische Bundesregierung und insbesondere an Finanzminister Josef Pröll beschlossen. Darin werden die Bundesregierung sowie der Finanzminister im speziellen aufgefordert, unter Berücksichtigung der Bedeutung der Hypo Group Alpe Adria diese durch weitere finanzielle Mittel bzw. Haftungen zu unterstützen. Der Beschluss der Kärntner Landesregierung erfolgte einstimmig. In einem Begleitschreiben wird Finanzminister Josef Pröll aufgrund der Wichtigkeit des Themas um einen ehestbaldigen Termin ersucht, um nähere Details besprechen zu können.
Die Resolution der Kärntner Landesregierung im Wortlaut:
Im Sinne der rund 7500 Mitarbeiter der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) und deren Familien, unter Berücksichtigung der Bedeutung der HGAA für die grundsätzlich schwierige Arbeitsplatzsituation in Kärnten, eingedenk der Bedeutung der HGAA für den Sektor der Landes- und Hypothekenbanken in Österreich, unter Beachtung der Interessen der Anleger und Kunden der HGAA und des Finanzplatzes Österreich sowie  in Kenntnis der laufenden und begleitenden Kontrolle durch die österreichischen Aufsichtsbehörden, wird nachstehende Resolution an die österreichische Bundesregierung gestellt:
Die Kärntner Landesregierung fordert die österreichische Bundesregierung, insbesondere Herrn Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Dipl.-Ing. Josef Pröll auf, dafür Sorge zu tragen, dass der HGAA eine Gleichbehandlung mit anderen österreichischen Kreditinstituten, die sich ebenfalls aufgrund der derzeitigen Marktbedingungen in wirtschaftlich schwierigen Situationen befinden, zuteil wird. Angestrebtes Ziel ist es durch Unterstützung des Bundes die HGAA zunächst zu stabilisieren und in weiterer Folge ehest möglich wieder zu einer ertragreichen Universalbank von überregionaler Bedeutung zu führen. Dieses Ziel soll durch eine weitere Zurverfügungstellung der erforderlichen finanziellen Mittel bzw. Haftungen, und zwar analog den neuerlich gewährten Hilfestellungen an die BAWAG bzw. Kommunalkredit, erfolgen.

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