Klagenfurt NACHGEFRAGT ...
Klagenfurt – Rechnungshofbericht Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft; Follow-up-Überprüfung, Kärnten 2023/6, veröffentlicht am 21. Dezember 2023.

Die Kleine Zeitung hat am
- 22.12.2023 – Rechnungshof übt scharfe Kritik am Umgang mit dem Hallenbad
und der ORF-Kärnten ebenfalls am
- 22.12.2023 – RH sieht Verbesserungspotenzial bei STW .
berichtet.
Aus meiner Sicht sind die obigen Berichte in den Kärntner Medien zum Ergebnis der Rechnungshoffeststellungen  „oberflächlich“ und werden die Klagenfurterinnen und Klagenfurter wieder über wesentliche Prüfungsergebnisse, über mögliche Einsparungspotenziale etc. nicht informiert. Warum der Gemeinderat ebenfalls wichtige Verbesserungen im Interesse der Stadt nicht umsetzt, ist nicht nachvollziehbar (Dringlichkeitsantrag Grabungsrichtlinie)?

Drei Beispiele RH-Bericht (leider etwas länger):

 Beispiele:
- Geplantes Hallenbad – Punkt Flächenwidmungsplan. Um den Hallenbadbau am Klagenfurter Südring durchführen zu können, hatte die Stadt Klagenfurt den Flächenwidmungsplan zu ändern. Die Kärntner Landesregierung machte aufgrund einer Hochwassergefährdung durch die Glanfurt Einwendungen gegen die geplante Widmungsänderung geltend, die jedoch durch einen technischen Bericht eines Ziviltechnikbüros und die daraus abgeleiteten baulichen Maßnahmen ausgeräumt werden konnten(?) . Der Gemeinderat der Stadt Klagenfurt beschloss die Widmungsänderung in seiner Sitzung vom 28. Dezember 2022. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Kärntner Landesregierung war zur Zeit der Follow–up–Überprüfung noch ausständig. Um die Hochwasserfreistellung dennoch zu erwirken, erarbeitete ein Ziviltechnikbüro einen technischen Bericht, der eine Kompensationsmaßnahme und eine örtliche Schutzmaßnahme am geplanten Standort des Hallenbads vorsah. Die Maßnahmen umfassten einen Bodenabtrag von 6.250 m3 und die Errichtung eines Erdwalls von 80 m Länge mit einer Höhe von 40 cm bis 50 cm. Laut dem technischen Bericht würden sich die Aufwendungen für diese baulichen Maßnahmen auf 90.000 EUR exkl. USt belaufen. Die Honorarnote für die Erstellung des technischen Berichts betrug rd. 9.400 EUR exkl. USt.

Karawankengrundstücke Stadt und Stadtwerke - Wassergewinnung – Gemäß diverser  durchgeführten Quellaufnahmen etc. weise der Großteil der Quellen eine Schüttung von weniger als 1 Liter je Sekunde auf. Es gebe in diesem Gebiet „nicht ausreichend ergiebige Quellen“, die eine Fassung und Ausleitung zu Trinkwasserzwecken zweckmäßig erscheinen ließen. Der RH kritisierte, dass die Stadtwerke zur Wasserversorgung der Klagenfurter Bevölkerung Grundstücke kauften bzw. an Grundstücken fruchtgenussberechtigt waren, ohne zuvor Nachweise über die Ergiebigkeit der dortigen Quellen bzw. Grundwasservorkommen, Kenntnis über die Wasserqualität, Pläne zum möglichen Leitungsverlauf und Schätzungen über die mit der Erschließung des Quell– bzw. Grundwassers erwarteten Projektkosten zu haben. Eine Trinkwassererschließung könne am ehesten über einen Grundwasseraufschluss im Schwemmkegelbereich des Kleinen Dürrenbachs  erfolgen. Eigentümer der Grundstücke im Gebiet des Kleinen Dürrenbachs waren jedoch weder die Stadt Klagenfurt noch die Stadtwerke!!!

- Straßeninstandsetzungen und Grabungsrichtlinien Klagenfurt – Straßeninstandsetzungen nach Grabungsarbeiten bei Trinkwasserleitungen und Fernwärmeleitungen sind in Klagenfurt sehr teuer, weil die Stadt aus nicht nachvollziehbaren Gründen , die Grabungsrichtlinien (seit 2009) nicht an die neuen Gegebenheiten anpasst. Im Februar 2020 besprachen die Bürgermeisterin und Bedienstete der Stadt Klagenfurt sowie die Vorstandsmitglieder der Stadtwerke die Grabungsrichtlinien. Dies führte zwar zu keiner Abänderung der seit April 1989 geltenden Grabungsrichtlinien. Eine Verringerung der Instandsetzungsbreiten im Zuge von Straßensanierungen konnten die Stadtwerke im überprüften Zeitraum nicht erreichen. Sie entwarfen im Dezember 2020 zwar eine überarbeitete Fassung der Grabungsrichtlinien als Diskussionsgrundlage mit der Stadt Klagenfurt, konnten bis November 2022 aber keine Verringerung der Instandsetzungsbreiten erwirken. Die Stadtwerke teilten in ihrer Stellungnahme mit, die von der Stadt Klagenfurt fest-gesetzte Breite für Straßeninstandsetzungen nach Grabungsarbeiten nicht einseitig reduzieren zu können, weil diese in den Grabungsrichtlinien festgelegt seien. Die von der Stadt Klagenfurt festgesetzte Breite sei vergleichsweise groß, verursache dadurch höhere Kosten bei der Straßeninstandsetzung und führe somit zu höheren Wassertarifen für die Kundinnen und Kunden!!!
Auch im Gemeinderat Klagenfurt wurde schon 2022 ein Dringlichkeitsantrag "Grabungsrichtlinie neu" eingebracht und mehrheitlich beschlossen. Warum und von wen dieser „Dringlichkeitsantrag Grabungsrichtlinie“  verhindert wird, ist aktuell nicht festzustellen. Den Schaden haben aber alle Wasserkunden und Fernwärmekunden der Stadt, aufgrund der höheren Tarife für Wasser und Fernwärme in der Landeshauptstadt .

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