Hangbrücke
PUK-Idee für Spurensperre endet mit Rücktrittsforderung
Ein Dringlichkeitsantrag der PUK bei der vergangenen Gemeinderatssitzung, dem zufolge nach Fertigstellung der Hangbrückenbaustelle im Herbst dauerhaft zwei Spuren teilgesperrt werden sollen, lässt die Wogen hochgehen.
KLOSTERNEUBURG. Stadtrat Stefan Hehberger war in der Gemeinderatssitzung am 29. Juni 2023 heftigen Anwürfen von FPÖ und ÖVP ausgesetzt. Dabei ging es um Vorüberlegungen, wie die weitere Verkehrsführung auf der B14 nach der Hangbrückensanierung gestaltet werden kann.
Ein Dringlichkeitsantrag, der eingebracht wurde, um die Verkehrsführung über die Ende 2023 fertiggestellte Hangbrücke im nächsten Ausschuss für Mobilität und Verkehr zu beleuchten, wurde mehrheitlich abgelehnt. "Wann darf man in Klosterneuburg Klimaschutz, die CO2 Reduktion und die Bremse für den motorisierten PKW-Individualverkehr ansprechen und einfordern?", fragt sich daher die PUK.
Aus Sicht der PUK
"Nur in absoluten Spitzenzeiten wird über die drei Infotafeln bei der Umfahrungsstraße, in der Weidlingerstraße vor dem Spar und vor dem Bahnhof Weidling in Fahrtrichtung Wien davor gewarnt, nicht in Richtung Baustelle zu fahren und die Ausweichstrecke über die Kuchelau zu nutzen", heißt es in einer Stellungnahme der PUK, die damit den Dringlichkeitsantrag als gerechtfertigt sieht. Und weiters: "Es zählen keine Fach- und Sachargumente aus dem STEK und dem in kürze fertiggestellten Klima- und Energieleitbild von Klosterneuburg. Die beiden Buslinien 400 und 142 hätten nur an den Tagesrandzeiten eine Bevorzugung. Autos mit einem Besetzungsgrad von zwei Personen könnten in diesem Zeitfenster, so wie die beiden Buslinien, den rechten Fahrstreifen bevorzugt nutzen."
Laut PUK ist zu befürchten, dass nach einer Sanierung und ohne weiteren Regularien der Verkehr auf der B14 weiter ansteigen wird. Derzeit liegt dieser bei etwa 44.000 Fahrzeugen pro Tag.
Rücktritt gefordert
FPÖ Stadtrat Josef Pitschko stößt Hehbergers Vorgehensweise besonders sauer auf - er sieht darin sogar einen Rücktrittsgrund. "Ohne Ermächtigung des Bürgermeisters besprach PUK–Verkehrsstadtrat Hehberger mit der Wiener Stadträtin Simma die Einführung von Busspuren auf der B14 nach der Sanierung der Hangbrücke", so Pitschko. Und das obwohl "... der Klosterneuburger Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. Juni 2023 doch eine Resolution an die Stadt Wien und das Land Niederosterreich betreffend den Erhalt von vier Fahrspuren auf der B 14 beschlossen hat."
Hehberger hierzu: "Fakt ist, die Hangbrücke liegt auf Wiener Verwaltungsgebiet und was liegt näher auf der Hand, dass man mit diesen Zuständigkeitsgruppen - MA 46 angesiedelt bei Frau Stadträtin Sima - einmal formlos Kontakt aufnimmt?"
Pitschko vertritt aber auch dazu eine klare Haltung. Denn entweder: "Verkehrsstadtrat Hehberger kennt trotz mehrjähriger Mitgliedschaft im Gemeinderat die Gemeindeordnung nicht, die auch die Befugnis zur Vertretung der Gemeinde regelt. Schon diese Ignoranz würde einen Rücktritt rechtfertigen." Oder: "Der PUK-Verkehrsstadtrat kennt zwar die Gemeindeordnung, missachtet sie aber vorsätzlich, indem er ohne Ermächtigung die Gemeinde gegenüber einer Wiener Stadträtin vertritt. Eine vorsätzliche Gesetzesverletzung erfordert geradezu den Rücktritt, zumal jeder Gemeinderat bei der Angelobung die Einhaltung der Gesetze gelobt hat."
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