Gebühren in Klosterneuburg
Wie das Parken beim Happyland funktioniert

Das Parken vor dem Happyland kostet künftig etwas. | Foto: Happyland
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  • Das Parken vor dem Happyland kostet künftig etwas.
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Wie berichtet, wird das Parken beim Happyland ab 4. November etwas kosten. Die erste Stunde kostet statt wie geplant zwei, nun einen Euro. Hier erfährst Du, wie das Pakren künftig funktioniert.

KLOSTERNEUBRG. Das Parkraummanagement im Happyland wird ab dem 4. November digital und ohne Ticket und Schranken umgesetzt. Die erfolgt Ticketlos und ohne Schranken: Die Ein- und Ausfahrt erfolgt mittels Kennzeichenerfassung durch Kameras. Insgesamt stehen 250 Parkplätze vor dem Haupteingang und am Eislaufplatz zur Verfügung. Wichtig: Der Gemeindeparkplatz neben ist nicht vom neuen Parkraummanagement betroffen. 

Wie viel muss ich bezahlen?

  • Bis zu 30 Minuten kann kostenlos geparkt werden.
  • Stundenpreis: 1 Euro pro Stunde.
  • Tagesmaximum: 8 Euro unter der Woche, 6 Euro am Wochenende.
  • Nachtzuschlag: 5 Euro.

Wie kann ich bezahlen?

  • Im Innenbereich bei der Rezeption (Münz- und Kartenzahlung).
  • Vor dem Haupteingang (nur Kartenzahlung).
  • Am Eislaufplatz (nur Kartenzahlung).
  • Online-Bezahlung: Möglich über Mobility Hub Parkservice mit Eingabe des Kennzeichens - sogar bis 24 Stunden nach dem Parkvorgang. Wird zu spät oder gar nicht bezahlt, fällt eine Vertrags- bzw. Parkstrafe von 95 Euro plus dem Tarif an.
  • Easy Park App: Bezahlung über das Freeflow-System, bei dem eine 15prozentige Gebühr bis maximal 59 Cent anfällt.

Warum fallen nun Parkgebühren an?
Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung ist notwendig, um die finanzielle Stabilität des Happyland zu gewährleisten, betont Geschäftsführer Wolfgang Ziegler. Steigende Kosten und notwendige Investitionen erfordern diese Maßnahme, um den hohen Standard des Sport- und Freizeitzentrums langfristig zu sichern.

Die neuen Gebühren sind eine budgetäre Notwendigkeit und helfen dabei, das breite Angebot des Sport- und Freizeitzeitrums weiter aufrecht zu erhalten. | Foto: Happyland
  • Die neuen Gebühren sind eine budgetäre Notwendigkeit und helfen dabei, das breite Angebot des Sport- und Freizeitzeitrums weiter aufrecht zu erhalten.
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Deshalb und auch aufgrund der Vielfalt des Happyland können bei Nutzung der Freizeitanlage keine Ausnahmen oder Rabatte angeboten werden, betont man von Seiten des Sport- und Freizeitzentrums. Ziegler weist darauf hin, dass alle politischen Vertreter die Maßnahme unterstützen und als budgetäre Notwendigkeit aufgrund der hohen Anforderungen an eine Budgetkonsolidierung sehen. Zum Hintergrund: Das Happyland ist Eigentum der Stadtgemeinde Klosterneuburg.

Sind meine Daten geschützt?
Die Kennzeichenerfassung dient nicht der Überwachung, sondern der automatischen Abwicklung des Parkvorgangs: Fährt ein Fahrzeug auf den Parkplatz, wird ein Scan vom Kennzeichen gemacht und mit einem Zeitstempel versehen. Der Parkvorgang startet automatisch. Beim Ausfahren wird erneut ein digitaler Stempel gemacht - die Differenz bildet anschließend die Parkdauer ab.

Im Bereich des Eislaufplatzes wird sich auch ein Parkautomatz befinden. | Foto: Martin Wacht
  • Im Bereich des Eislaufplatzes wird sich auch ein Parkautomatz befinden.
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Der nicht zur Erkennung des Kennzeichens erforderliche umliegende Bildbereich wird automatisch ausgeblendet. Weder der Fahrer noch der Mitfahrer sind auf dem Bild zu erkennen. Das Bildmaterial wird nach gesetzlich festgelegten Fristen automatisch gelöscht, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen. Nur im Falle einer Vertragsstrafe, also beim Verlassen der Parkfläche ohne Zahlung, wird das Bildmaterial für eine weitere Nachverfolgung aufbewahrt.

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