Bauen in der Stadt
Lebensqualität erhalten – neuer Flächenwidmungsplan für Klosterneuburg

Neue Flächenwidmung: Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager, Stadtrat Sepp Wimmer. | Foto: Stadtgemeinde Klosterneuburg/SchuhE
  • Neue Flächenwidmung: Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager, Stadtrat Sepp Wimmer.
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Die Stadtgemeinde Klosterneuburg plant die Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes. Im Fokus: der Erhalt und die Weiterentwicklung der hohen Lebensqualität in Klosterneuburg. Die Bürger können ab 20. April 2020 persönlich – unter Einhaltung aller gebotenen Vorsichts- und Hygienemaßnahmen – oder virtuell Einsicht nehmen.

KLOSTERNEUBURG (pa). Klosterneuburg steuert restriktiv die Siedlungsentwicklung. Ausgehend von diesem Leitsatz 1 des Stadtentwicklungskonzepts {STEK 2030+} kommt nun mit der Überarbeitung des Flächenwidmungsplans eine der ersten Maßnahmen zur Umsetzung.

„Mit der Festlegung von maximal zulässigen Wohneinheiten pro Grundstück in den Widmungen Bauland-Kerngebiet und Bauland-Wohngebiet wird zukünftig die Siedlungsentwicklung dorthin gelenkt, wo die Rahmenbedingungen passen“, so Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager. Das heißt, die Weiterentwicklung der Stadt soll soweit reduziert werden, dass sie nur in jenen Bereichen passiert, die gut an den öffentlichen Verkehr angebunden sind und wo Menschen schnell und leicht Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs erreichen.

Einsichtnahme in die Pläne: Verschiedene Optionen

Trotz der von der Bundesregierung aufgrund des COVID-19-Maßnahmengesetzes erlassenen Ausgangsbeschränkungen startet das Auflageverfahren, denn seit Ende September 2017 gelten strenge Einschränkungen bei der Bewilligung von Bauvorhaben im Gemeindegebiet von Klosterneuburg. Diese sogenannte Bausperre stellt sicher, dass keine Bauvorhaben bewilligt werden können, die den beabsichtigten Festlegungen im Flächenwidmungsplan zuwiderlaufen, und endet mit 29. September 2020. Mit dem Start des Auflageverfahrens sorgt die Stadtgemeinde dafür, dass die Änderungen zeitgerecht umgesetzt werden können.
Die gesetzlich vorgesehene Einsichtnahme gem. § 24 bzw. gem. § 33 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 wird also für die Bürger möglich sein – mit entsprechenden Vorkehrungen. Die Stadtplanung bietet verschiedene Optionen der Kontakt- bzw. Einsichtnahme an. So ist eine persönliche Einsicht mit telefonischer Voranmeldung ebenso organisiert wie eine Auskunft per Telefon. Zusätzlich können die Entwürfe auf der Website der Stadtgemeinde unter www.klosterneuburg.at/flwp2020 eingesehen werden. Dazu wurde eigens ein Leitfaden als Anleitung zur Nutzung des digitalen Plans erstellt. Die Mitarbeiter der Stadtplanung unterstützen auch dabei jederzeit gerne telefonisch.

Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen

Die Änderungsentwürfe liegen im Zeitraum von 20. April bis 01. Juni 2020 zur allgemeinen Einsicht auf. Innerhalb dieser Auflagefrist kann jede und jeder eine schriftliche Stellungnahme zu den geplanten Änderungen einbringen. Alle rechtzeitig eingegangenen Stellungnahmen werden dem Gemeinderat vorgelegt und sind bei der endgültigen Beschlussfassung in Erwägung zu ziehen.

Stadtrat Sepp Wimmer: „Stadtplanung in Klosterneuburg steht für Transparenz und Bürgerbeteiligung. Wie schon im gesamten Prozess zur Erstellung des Stadtentwicklungskonzepts {STEK 2030+} ist die Auflage ein weiterer wichtiger Schritt, die Entscheidungen für die Zukunft auch im Sinne einer restriktiven Stadtentwicklung nahe und verständlich an die Bürger heranzutragen.“

Das gesamte Stadtentwicklungskonzept {STEK 2030+} mit allen Leitsätzen und Maßnahmen ist in einer eigenen Publikation nachzulesen – diese steht unter www.klosterneuburg.at ® Stadtgemeinde ® STEK2030plus zum Download bereit.

Für die Bürger steht die Stadtplanung gerne zur Verfügung:
GA IV – Stadtplanung
Tel. 02243 / 444-257
E-Mail: stadtamt@klosterneuburg.at
www.klosterneuburg.at/flwp2020

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