Gesundheit
Die Corona-Quarantäne ist vorbei
Aktuell zählt Niederösterreich 906.250 Corona-Erkrankte (3. August). um ein Plus von 1.795 mehr als zum Tag zuvor.
Seit 1. August haben sich die Corona-Regeln geändert. Für Infizierte gilt eine Verkehrsbeschränkung ab der positiven Testung von zehn Tagen, das Freitesten ist nach dem fünften Tag möglich. Für einen Krankenstand bei Symptomen ist der Hausarzt telefonisch zu kontaktieren (Zur Sache Box).
Trotzdem bleibt SARS-CoV-2 eine meldepflichtige Krankheit (1450 wählen). Corona-Erkrankte ohne Symptome dürfen den Wohnort verlassen, um zur Arbeit zu gehen. Sie sind jedoch verpflichtet am Arbeitsplatz durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.
Mit Maske ins Gasthaus
Infizierte können sich sonst frei bewegen. Was sagen die Kremser dazu? "Grundsätzlich halte ich die Lockerung der Maßnahmen für positiv", erklärt Daniel Hauser aus der Wachau und äußert: "Jedoch verstehe ich nicht, dass ich zwar als Corona-Erkrankter ohne Symptome einen Gastronomiebetrieb besuchen darf, aber in Innenräumen eine Maske tragen muss. Schließlich gehe ich zum Essen und Trinken hin."
Eigenverantwortung übernehmen
Der Allgemeinmediziner und Internist Christoph Döller äußert: "Ich würde allen Menschen mit einem höheren Risiko für einen schwereren Verlauf der Krankheit raten, wie bisher die FFP2-Maske zu tragen, um sich zu schützen. In Innenräumen, etwa am Arbeitsplatz, sind Stoßlüftungen zu empfehlen. Grundsätzlich gilt, verstärkt Eigen- und Selbstverantwortung zu übernehmen, um sich zu schützen."
Erlässe für Schulen kommen erst
Während positiv getestete Volksschüler und Kindergartenkinder ohne Symptome zu Hause bleiben, sollen symptomlose Pädagogen mit Maske arbeiten. "Aktuell haben wir als Pädagogen noch keine Erlässe bekommen. Trotzdem denke ich, dass es eine Frage der Verantwortung ist", so AHS Lehrerin Astrid Dölller.
Das gilt seit 1. August
- Verkehrsbeschränkung für Corona-Erkrankte dauert zehn Tage, Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Unter Einhaltung von Maßnahmen können positiv Getestete am öffentlichen Leben teilnehmen. Jedoch darf im Gasthaus oder etwa im Kino zum Essen oder Trinken die FFP2-Maske nicht abgenommen werden
- Ein Besuch in Kliniken, Pflege-, Behinderten- und Kuranstalten ist jedoch nicht erlaubt. Positive Kinder dürfen weder in den Kindergarten noch am Unterricht in der Volksschule teilnehmen. Pädagogen mit positivem Test dürfen arbeiten und tragen dabei durchgehend eine FFP2-Maske.
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