Runder Tisch zum möglichen sektoralen Bettelverbot in Krems
Stadtpolitik und Verwaltung diskutierten mögliche Vorgehensweise
KREMS. Die Umsetzung eines Bettelverbots auf bestimmten Plätzen stand im Zentrum der Debatte, zu der Bürgermeister Reinhard Resch geladen hatte. Vertreter aller Parteien mit Vize Wolfgang Derler (VP), die Stadträte Eva Hollerer (SP), Werner Friedl (FP), Geimeinderäte Wolfgang Mahrer (KLS), Sandra Maier (Grüne), Magistratsdirektor Karl Hallbauer und Hannes Zimmermann.
Anlass für den „Bettel-Gipfel“ war die bevorstehende Änderung des NÖ Polizeistrafgesetzes, das Ende November 2016 in Kraft treten soll. Diese Novelle ermöglicht es Gemeinden, an bestimmten Orten, wie zum Beispiel bei Bushaltestellen, Bahnhöfen, im Eingangsbereich von Lokalen, Geschäften und öffentlichen Gebäuden, und unter bestimmten Bedingungen ein Bettelverbot zu erlassen. Bisher war lediglich aggressives und gewerbsmäßiges Betteln verboten.
Unter welchen Bedingungen Betteln untersagt werden kann, erläuterte der Magistratsdirektor Hallbauer: „Wenn durch die „Anzahl der bettelnden Personen und der örtlichen Verhältnisse die Benützung des öffentlichen Ortes durch andere Personen erschwert und das Gemeinschaftsleben an diesem Ort erheblich gestört wird“. Ein allgemeines sektorales Bettelverbot, das sich zum Beispiel auf die gesamte Fußgängerzone erstreckt, ist laut Hallbauer demnach nicht möglich. Auch der Zeitrahmen muss genau definiert sein. So sei auch ein punktuelles Verbot möglich, etwa bei Veranstaltungen wie Einkaufsnacht, an Adventsamstagen etc.
In der Diskussion legten alle Teilnehmer ihre Standpunkte dar, die für und gegen ein sektorales Bettelverbot sprechen könnten. Bürgermeister Reinhard Resch zog abschließend folgendes Resümee: „Wenn die Gesetzesänderung in Kraft tritt, wird die Stadt Krems eine Verordnung für sektorales Bettelverbot in die Wege leiten.“
Im Vorfeld müssen wichtige Fragen geklärt werden, beispielsweise, für welche Plätze und für welche Zeiten man ein Bettelverbot erlassen oder wie die Überwachung und Sanktionierung aufgestellt werden kann.
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