Deponie
Das sagen Land und Rohrdorfer zu Forderung von Schwoich

Die Betreiberfirma Rohrdorfer betont, dass der UVP-Schwellenwert zum Zeitpunkt der Einreichung bei 1 Million m³ lag.  | Foto: Verderber
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Laut Land keine UVP-Pflicht bei Deponie in Schwoich gegeben. Rohrdorfer betont, dass die Grenze für eine UVP-Durchführung nicht überschritten werde.

SCHWOICH. Rund 300 Anrainer und Anrainerinnen forderten vergangene Woche in einer Aussendung eine Umweltverträglichkeitsprüfung für eine mögliche Baurestmassendeponie in Schwoich (die REGIONALMEDIEN KUFSTEIN berichteten)
Der Antragsteller, die Firma Rohrdorfer Umwelttechnik GmbH, hatte für die Deponie eine konsolidierte Fassung des Antrags beim Land eingereicht. Nach dem Ende der Frist zur Eingabe von Stellungnahme sind bei der Behörde knapp zwanzig Eingaben eingelangt – darunter auch jene Eingabe bzw. Forderung der rund 300 Personen. 

Laut Behörde keine UVP-Pflicht

Nun wird geprüft, inwieweit die Stellungnahmen rechtlich zulässig sind. Auf Anfrage der REGIONALMEDIEN KUFSTEIN teilte das Land mit, dass es Gegenstand des Ermittlungsverfahrens sei, welche Umweltauswirkungen mit dem Vorhaben verbunden sind.

"Ebenso beurteilt die Abfallbehörde als Vorfrage für das abfallrechtliche Verfahren eine allfällige UVP-Pflicht. Die Behörde ist in diesem Zusammenhang zu dem Schluss gekommen, dass keine UVP-Pflicht vorliegt. Das Ermittlungsverfahren wird dementsprechend nach dem Abfallwirtschaftsgesetz fortgesetzt",

so das Land Tirol in einer Stellungnahme. Das bedeutet, dass die Genehmigung der Deponie im Zuge des Ermittlungsverfahrens geprüft wird. 

Rohrdorfer: Deponie notwendig

"Tirol braucht eine Baurestmassendeponie, da die Kapazitätsgrenze bestehender Baurestmassendeponien im Bundesland voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate erreicht sein wird", betont man indes seitens des Antragstellers Rohrdorfer. Mit der Deponie wolle man den Bedarf Tirols abdecken und man sehe keine Importe vor, der Verzicht auf Asbest und "G"-Stoffe bleibe aufrecht.

Schüttvolumen ist Thema

Auch das Schüttvolumen war in der Argumentation der Schwoicher ein Thema. Das beantragte Deponievolumen für Schwoich beträgt 680.000 m³. Die rund 300 Anrainer wiesen in ihrer jüngsten öffentlichen Stellungnahme zudem auf die nahegelegene Deponie Matzing hin, deren Schüttfrist verlängert werden soll. Das Volumen bei dieser liegt bei rund 145.000 m³. Rechnet man die beiden Schüttvolumen zusammen kommt man auf 825.000 m³. Dieser Wert würde über einem neu festgelegten Schwellenwert für die UVP liegen: Denn mit der UVP-G Novelle 2023 wurde ein niedrigerer Schwellenwerte für Kategorie E Gebiete eingeführt (750.000 m³), wonach bei Überschreitung eine UVP durchgeführt werden müsste. 

Rohrdorfer: Nicht anwendbar

Allerdings lag der UVP-Schwellenwert zum Zeitpunkt der Einreichung Rohrdorfers bei 1 Million m³. Die Novelle sei also aufgrund einer Übergangsbestimmung nicht auf den Antrag anwendbar, betont man seitens der Firma Rohrdorfer. "Die niedrigeren Schwellenwerte für Schutzgebiete der Kategorie A und D kommen nicht zur Anwendung, da die Deponie nicht in derartigen Schutzgebieten liegt. Die Antragsstellung ist somit nicht unionsrechtswidrig", so Rohrdorfer weiter. 

Aktuelle Nachrichten aus dem Bezirk Kufstein gibt‘s hier.
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Die Betreiberfirma Rohrdorfer betont, dass der UVP-Schwellenwert zum Zeitpunkt der Einreichung bei 1 Million m³ lag.  | Foto: Verderber
Das beantragte Deponievolumen beträgt 680.000 m³. | Foto: Florian Haun/BB Archiv
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