Corona-Regelungen
Seniorenheim Wörgl reduziert Quarantänemaßnahmen

Pro mobilem Bewohner ist der Besuch von maximal zwei Angehörigen gestattet. Bei Besuchen von Bewohnern die nicht mobil sind wird in den Zimmern jeweils nur ein Angehöriger zugelassen.  | Foto: Fluckinger/BB Archiv
  • Pro mobilem Bewohner ist der Besuch von maximal zwei Angehörigen gestattet. Bei Besuchen von Bewohnern die nicht mobil sind wird in den Zimmern jeweils nur ein Angehöriger zugelassen.
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Seit Montag, den 4. Mai sind im Seniorenheim Wörgl wieder eingeschränkt Besuche möglich. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten, um die Gesundheit der Bewohner nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.

WÖRGL (red). Seit dem 4. Mai wurden die Quarantänemaßnahmen im Seniorenheim Wörgl reduziert und es sind wieder eingeschränkte Besuche möglich. Vorerst wurde die Besuchszeit auf die Zeit von 13 bis 17 Uhr beschränkt und ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Auch die Anzahl der Besucher ist limitiert, damit nicht zu viele externe Personen gleichzeitig im Gebäude sind. Die Besuchszeit selbst ist mit fünfzig Minuten begrenzt, auch können für den Besuch nur die Räumlichkeiten im Erdgeschoss und im Park genutzt werden. Die Wohnbereiche, das Stiegenhaus sowie die Lifte bleiben für Besucher gesperrt. Die Ausnahme bildet der Besuch von bettlägerigen Bewohnern. Diese dürfen in den Zimmern selbst besucht werden, allerdings wird gebeten, dafür vordergründig nur das Stiegenhaus zu benutzen.

Hygieneregeln beachten

Generell ist pro mobilem Bewohner der Besuch von maximal zwei Angehörigen gestattet. Bei Besuchen von Bewohnern die nicht mobil sind wird in den Zimmern jeweils nur ein Angehöriger zugelassen. Die Leitung des Seniorenheimes weist darauf hin, dass grundsätzlich Besuche nur von Angehörigen gestattet sind, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Selbstredend ist es auch verpflichtend, sich beim Betreten des Seniorenheimes die Hände zu desinfizieren sowie einen Mund-und Nasenschutz zu tragen. Auch sind die Abstandsregeln einzuhalten, Händeschütteln und Umarmungen sollen vermieden werden. Der Besuch von Kindern unter sechs Jahren ist außer in begründeten Ausnahmefällen nicht gestattet. Diese müssen allerdings vorab mit der Leitung des Hauses oder Wohnbereichsleitung geklärt werden. Besuche in Quarantänebereichen sind nicht gestattet, ausgenommen bei Bewohnern in der letzten Lebensphase und unter Auflage besonderer Vorsichtsmaßnahmen.

Anmeldung am Haupteingang

Die Anmeldung am Haupteingang ist für alle Besucher verpflichtend. Alle werden dann ausnahmslos namentlich erfasst (Datum, Name, Telefonnummer, Besuch bei wem, Uhrzeit von/bis, Temperaturmessungen mittels kontaktlosem Thermometer). Für die Besuchszeiten gibt es auch an den Wochenenden einen Journaldienst im Haupteingangsbereich.

Neue Ausgangsregelungen für die Bewohner

Mittels Erlass der Bundesregierung endete die generelle Ausgangssperre mit 1. Mai. Somit ist ein Anhalten oder Festhalten von selbstständigen Bewohnern ab diesem Datum nicht mehr zulässig. Diese können nun auch von den Angehörigen seit dem 4. Mai abgeholt werden. Die Bewohner erhalten für diese Ausflüge eine Maske, Angehörige werden angehalten, auf das Tragen dieser Masken zu achten. Die Abholung erfolgt im Erdgeschoss des Seniorenheimes.

Spaziergänge in Begleitung

Bewohner, die mit dem Ende der Ausgangssperre das Seniorenheimgelände selbstständig für Erledigungen und Spaziergänge verlassen möchten, steht eine Begleitung zur Seite. Diese wird über die Ehrenamtskoordination des Hauses organisiert und dient zur Unterstützung und dem Schutz der Bewohner.

Weitere Infos zum Thema Seniorenheim Wörgl finden Sie hier.
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