Der Wörgler Gemeinderat entmachtet Hedi Wechner

Hedi Wechner hat zwar weiter die alleinige Vertretungsbefugnis, muss aber auf Empfehlungen des Gemeinderates hören. | Foto: Veronika Spielbichler
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Wörgl (vsg). Was darf die Bürgermeisterin und was nicht? Das Gerangel um Kompetenzen bei der Vertretung der Stadt bei Entscheidungen der gemeindeeigenen Stadtwerke beschäftigte den Wörgler Gemeinderat erneut. Auf Forderung der Bezirkshauptmannschaft mussten die im Herbst 2010 dazu gefassten Beschlüsse aufgehoben werden. Jetzt ist klar: Die alleinige Vertretung hat die Bürgermeisterin – die künftig aber mehr an Entscheidungen des gesamten Gemeinderates gebunden wird.

Sitzungsunterbrechung schon nach wenigen Minuten

Ausufernde Diskussionen entfachte der Tagesordnungspunkt Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke schon bei der Tagesordnungserstellung, da die Bürgermeisterliste Arno Abler überraschend die Absetzung der Causa beantragte. Die Begründung erwies sich allerdings als nicht haltbar. Nach einer Sitzungsunterbrechung einigte man sich dann doch auf eine gemeinsame Vorgangsweise. Dass die von der Aufsichtsbehörde verlangte Aufhebung der Beschlüsse vom 4. November 2010 zur Änderung des Gesellschaftervertrages unausweichlich ist, leuchtete allen ein und wurde auch einstimmig beschlossen. Für die weitere Vorgangsweise lagen ursprünglich zwei Anträge vor. Während Bürgermeisterin Hedi Wechner zur generellen Neuregelung für alle ausgegliederten Gesellschaften der Stadt den Verwaltungsausschuss betrauen wollte, drängte Vizebgm. Evelin Treichl im gemeinsam von der Bürgermeisterliste, der FWL, dem Team Wörgl und den Wörgler Grünen gestellten Antrag darauf, dass die Vorgangsweise sofort geregelt werden sollte. Diesem Antrag zufolge sollten aus „Gründen der Transparenz“ alle der Generalversammlung vorbehaltenen Beschlüsse im Gemeinderat oder einem von diesem bestellten Gremium erfolgen.

Wechner muss sich an

Empfehlungen halten Die Kompromisslösung, die schließlich mehrheitlich mit 16:5 Stimmen angenommen wurde, sieht weder ein Gremium noch die Befassung des Verwaltungsausschusses vor. Die beschlossene Änderung des Gesellschaftsvertrages rüttelt nicht an der alleinigen, in der TGO festgelegten Vertretungsbefugnis der Bürgermeisterin, die sich aber künftig vermehrt an Empfehlungen des Gemeinderates halten muss. Der Gemeinderat beschloss „aus Gründen der Transparenz und der stärkeren demokratischen Rückkoppelung ausgegliederter Gesellschaften an die Willensbildung des Gemeinderates“ alle den Generalversammlungen vorbehaltenen Beschlüsse im Gemeinderat zu beraten.

Entzündet hatte sich der Streit an der Bestellung des Stadtwerke-Geschäftsführers im vergangenen Jahr, bei der Bürgermeisterin Hedi Wechner gegen den Vorschlag der Opposition auf eine Ausschreibung verzichtete und damit ihre im Gesellschaftsvertrag festgeschriebene Ermächtigung nützte. Künftig obliegt diese Kompetenz nun dem Gemeinderat.

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