Sitzung
Kramsacher Gemeinderat diskutierte über "Nicht-Öffentliches"

Der Kramsacher Gemeinderat hatte bei seiner Sitzung darüber abzustimmen, ob der einzige Tagesordnungspunkt in den nicht öffentlichen Teil verschoben wird.  | Foto: Barbara Fluckinger
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  • Der Kramsacher Gemeinderat hatte bei seiner Sitzung darüber abzustimmen, ob der einzige Tagesordnungspunkt in den nicht öffentlichen Teil verschoben wird.
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Gemeinderat muss öffentlich ausgeschriebene Sitzung nach Beginn in den nicht öffentlichen Teil überführen. Das Thema: die Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren zum Pflege- und Betreuungszentrum Kramsach.

KRAMSACH. "Öffentlich, oder nicht öffentlich?" – Das war die Frage, der sich der Kramsacher Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 14. Juli zu stellen hatte. Dabei war die Gemeinderatssitzung ursprünglich als eine nicht öffentliche einberufen worden – ein Ding der Unmöglichkeit bzw. ein Formalfehler, der im Anschluss in einer Einladung an die Bevölkerung zu einer öffentlichen Sitzung mündete. 
Nachdem Bürger, die dann am Mittwoch als Zuhörer zur Sitzung kamen, im Gemeindesaal Platz genommen hatten, musste Vize-Bgm. Karin Friedrich ihnen erklären, dass sie den Raum wohl in Kürze wieder verlassen müssten. Friedrich leitete die Sitzung anstelle des urlaubsbedingt abwesenden Bgm. Bernhard Zisterer.

Nicht öffentliches Thema

Das Problem lag an dem einzigen "echten" Punkt auf der Tagesordnung der Sitzung. Es ging um die Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren zum Pflege- und Betreuungszentrum Kramsach – also darum, wer den Auftrag dafür bekommt. Hier hatte eine von der Gemeinde bestellte Jury im Vorfeld wegen der Vergabe bereits eine Entscheidung getroffen, der Gemeinderat hatte nun die Zuschlagsentscheidung zu treffen bzw. den Auftrag zu erteilen.
Der Gemeinderat war dabei aber gesetzlich dazu verpflichtet, dieses Thema im "nicht öffentlichen" Teil der Sitzung zu diskutieren. Nicht öffentlich zu behandeln war der Punkt deswegen, weil in diesem Fall eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach dem Bundesvergabegesetz vorgegeben ist. In der Regel werden solche Punkte in den nicht öffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung verschoben, der im Anschluss an den öffentlichen Teil stattfindet. Das war im konkreten Fall so nicht möglich – mangels weiterer Tagespunkte, die es zu behandeln gegolten hätte. 

Der Rechtsvertreter für das Ausschreibungsverfahren, Herbert Schöpf, führte aus, warum die Diskussion in den nicht öffentlichen Teil verschoben werden musste. | Foto: Barbara Fluckinger
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Rechtlich zwingend notwendig

Der Rechtsvertreter für das Ausschreibungsverfahren, Herbert Schöpf, erklärte den anwesenden Gemeinderäten, warum es aus rechtlicher Sicht zwingend notwendig war, das Thema "nicht öffentlich" zu behandeln. Über eine solche Verschiebung in den nicht öffentlichen Teil hatte der Gemeinderat im Anschluss abzustimmen. 
Würden weniger als zwei Drittel der Gemeinderäte für die Verschiebung stimmen, so könne es auch keine Zuschlagsentscheidung geben, erklärte Schöpf. In weiterer Folge kämen auf die Gemeinde hohe Kosten zu, da in diesem Fall auch das laufende Verfahren nicht abgeschlossen werden könne und es so zu einer Schadenersatzforderung an die Gemeinde käme. Letztendlich, erklärte Schöpf, würden auf Gemeinderäte, die gegen die Behandlung im nicht öffentlichen Teil stimmen, sogar persönliche Regressforderungen zukommen. 

Keine "politische" Diskussion

Dabei handle es sich um keine politische Diskussion und durch die Verschiebung in den nicht öffentlichen Teil werde den Mandataren auch nicht das Diskussionsrecht im politischen Diskurs genommen, betonte Schöpf in seinen Ausführungen. Nur hätte dieser im nicht öffentlichen Teil stattzufinden. Ob die Gemeinderäte nun also eine Zuschlagsentscheidung befürworten würden oder nicht – darum ging es in der Verschiebung vorerst nicht. 
Von Seiten der Listen Gemeinsam für Kramsach (GFK) und Für Kramsach (FPÖ) gab es vor der Abstimmung kritische Worte. Sie betonten, dass es zu großen Fehlern im Vorfeld der Sitzung gekommen sei. Gemeinderat Wolfgang Schonner (GFK) erbat eine kurze Sitzungsunterbrechung vor der Abstimmung, um sich innerhalb der Fraktion abzusprechen. 
Letztendlich stimmte der Gemeinderat (namentlich) einstimmig dafür, den Tagesordnungspunkt nicht öffentlich zu behandeln. Die Zuhörer hätten nach Verlassen des Raumes allerdings zumindest die Möglichkeit gehabt, für den einzig weiteren Tagesordnungspunkt "Anträge, Anfragen, Allfälliges" zurückzukehren und wieder Platz zu nehmen. (bfl)

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