Kiss-Terrasse
Kufsteins Gemeinderat genehmigt "Schwarzbau" nachträglich

Der Kufsteiner Gemeinderat sprach in seiner letzten Sitzung über einen Schwarzbau am Einkaufszentrum Kiss.  | Foto: Barbara Fluckinger
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Der Gemeinderat genehmigt mehrheitlich im Nachhinein einen wegen eines Formalfehlers begangenen "Schwarzbau" beim Einkaufszentrum Kiss. 

KUFSTEIN. Eine begehbare Terrasse mit Überdachung des Tiefgaragenabganges beim Einkaufszentrum (EKZ) Kiss sorgte im Kufsteiner Gemeinderat für Diskussionen. Mehr als ein gewöhnliches, in der Sitzung abzuhandelndes Bauprojekt ist die Terrasse deswegen, weil diese "schwarz" gebaut wurde. 
Gebaut wurde dabei konkret im Bereich des Tiefgaragenabganges ins EKZ am Unteren Stadtplatz, an der Ecke Marktgasse/Fischergries. Begonnen wurde ein Zwischenpodest mit Zugangstreppe für das neu kommende "Sushi Restaurant Hao", jedoch ohne vorliegende Baubewilligung. Die Stadtgemeinde untersagte, nachdem sie davon Kenntnis erlangte, im August 2022 weitere Bauarbeiten per Bescheid. 

Über Baufluchtlinie und in Schutzzone

Der Bauwerber brachte dann Ende August 2022 ein Bauansuchen für das Vorhaben ein, allerdings stellte sich heraus, dass die Überdachung mit der begehbaren Terrasse nicht zulässig ist, weil sie um bis zu rund 4 Meter über die festgelegte Baufluchtlinie ragt. Hinzu kommt, dass man sich mit dem Bau in der Kufsteiner Schutzzone nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) befindet. Auch hier hätte es also eine Bewilligung gebraucht. 
Die Baubehörde sagte "Nein" zum Ansuchen, woraufhin der Antragsteller das bereits Errichtete abmontieren hätte müssen. Nach dessen Einspruch kam es zu einer Besprechung im Rathaus. Das Ergebnis: Wenn der Antragsteller einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes stelle, könne man das Bauvorhaben möglicherweise in einen zulässigen Zustand "überführen". 

Signalwirkung und Verfehlungen

In der jüngsten Kufsteiner Gemeinderatssitzung am Mittwoch, den 3. Mai ging es nun darum zu entscheiden, wie es nach dem Vorliegen des geänderten Bebauungsplanes mit dem begonnenen Bauvorhaben weitergeht. "Es gibt gesetzliche Regelungen, an die sich der kleine Bürger genauso zu halten hat wie der große Unternehmer", betonte GR Christofer Ranzmaier (FPÖ Kufstein). Es sei dem Bauwerber gewusst gewesen, dass dort noch die ein oder andere Sache geklärt werden hätte müssen, bevor man mit dem Bau beginne. Man solle sich gut überlegen, welches Signal man im Gemeinderat nun sende und wie man "derartige Ausrutscher" von Bauherren künftig behandle. 

"Es gibt gesetzliche Regelungen, an die sich der kleine Bürger genauso zu halten hat wie der große Unternehmer", betonte GR Christofer Ranzmaier (FPÖ Kufstein). | Foto: Barbara Fluckinger
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SR Richard Salzburger (Kufsteiner VP - Die Stadtpartei) betonte, dass es Verfehlungen auf verschiedenen Seiten gegeben habe. Es sei aber kein Fall, "wo jemand unterstellen kann, er habe still und heimlich versucht (...) an einem der prominentesten Plätze ein Bauwerk hinzustellen, obwohl er nicht seine Genehmigung hat", so Salzburger. Der damalige Bauausschuss habe sich bereits im September 2018 mit dem Projekt befasst. Der Bauwerber sei davon ausgegangen, dass eine Bauanzeige reichen würde und dass es kein Bauansuchen brauchen würde, da es sich nur um eine Terrasse handle, erklärte Salzburger. Der Bauwerber habe auch das Bauamt im Juli verständigt, dass mit den Bauarbeiten begonnen werden würde. Tatsächlich gestartet habe er diese auch erst nach einer straßenpolizeilichen Genehmigung. "Hätte der Bauwerber gewusst, dass das so nicht geht, hätte er nicht angefangen", so Salzburger. 

"Es ist für mich ein Unding, dass man einfach ohne Bewilligung baut", sagte indes Vize-Bgm. Stefan Graf (Kufsteiner Grüne).  | Foto: Barbara Fluckinger
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"Es ist für mich ein Unding, dass man einfach ohne Bewilligung baut", sagte indes Vize-Bgm. Stefan Graf (Kufsteiner Grüne), der keine Verfehlung seitens der Stadt sah. Er drückte nun seine Zustimmung aus, die Terrasse müsse jedoch so errichtet werden, dass sie zur Hauptfassade passe. Auch Bgm. Martin Krumschnabel erklärte, dass die Lösung für das Lokal an sich letztendlich gut, der Weg dorthin aber nicht der "elegante" gewesen sei. 

Ehemalige MFG sagt "Nein"

Der Gemeinderat stimmte mit zwei Gegenstimmen der ehemaligen MFG-Mandatare für den geänderten Bebauungsplan. SR Lukas Blunder (freier Mandatar, ehemalige MFG) hielt fest, dass man mit der Ablehnung ein unmissverständliches Zeichen setzen wolle, "dass es klare Bauverfahren gibt, unabhängig von der Geschichte, die einem vermeintlich 'unabsichtlichen' illegalen Baubeginn zugrunde liegt. Als Behörde besteht die Pflicht, ein gewisses Maß an Konsequenz zu demonstrieren und nicht den Eindruck zu erwecken, dass man im Nachhinein alles über die Vorschriften hinweg mit Absprachen wieder korrigieren könne", so Blunder.

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