Schimanek (FP) glaubt: Land liegt bei Bettelverbot "offensichtlich falsch"

Carmen Schmanek - Nationalratsabgeordnete und Gemeidnerätin für die FPÖ in Wörgl. | Foto: Parlamentsdirektion/Photo Simonis
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WÖRGL (nos). Die Freiheitliche Nationalratsabgeordnete und Gemeinderätin Carmen Schimanek fordert einmal mehr ein Bettelverbot in der Stadt Wörgl. Grund der Aufregung ist ein Aushang an einem Supermarkt im West-End.

„Zuallererst beweist dieser Schritt von Spar, dass die Situation durch das Land offensichtlich falsch beurteilt wurde. Eine neue, positive Erledigung unseres Antrages durch die Verantwortlichen wäre deshalb wünschenswert“, so Schimanek. Für sie stelle sich nun die Frage "ab wann eine Störung des Gemeinschaftslebens vorliegt, beziehungsweise unmittelbar bevorsteht, wie es im Landespolizeigesetz steht".

„Wenn sich Unternehmen genötigt fühlen selbst ein Bettelverbot zu verfügen, weil sie durch das derzeitig vorherrschende Gesetz nicht ausreichend geschützt werden, dann sollte man auch durchaus darüber nachdenken das Landespolizeigesetz zu überarbeiten“, meint Schimanek in Richtung Landesregierung. Außerdem ist für Schimanek "unerlässlich, dass die Hintermänner härter bestraft werden".

Der Intersparmarkt in Wörgl musste nach Darstellung der FPÖ "auf zahlreiche Kundenbeschwerden reagieren und für den Vorplatz ein Bettelverbot erteilen", Verkäufer des „20er“ sind ausgenommen.
Spar wurde um eine Stellungnahme gebeten, sie wird bei Einlangen nachgereicht.

Das Land Tirol erteilte der Stadt Wörgl eine ähnliche Abfuhr wie der Stadt Kufstein, als dort ein Bettelverbot vorbereitet wurde: Aggressives Betteln ist per se gesetzlich verboten, stilles Betteln kann nur in Ausnahmefällen von den Gemeinden untersagt werden. Dafür muss aber in einem zuvor festgelegten Radius über eine bestimmte Zeitspanne hinweg eine solche Menge an Bettlern auftreten, dass diese die öffentliche Ordnung und Straßenbenutzung tatsächlich behindern.

Paragraph 10 Abs. 2 des Landespolizei-Gesetzes sieht vor, dass die Benützung der öffentlichen Orte durch Bettler derart erschwert werde, „dass dadurch ein Missstand, der das örtliche Gemeinschaftsleben stört, vorliegt oder unmittelbar bevorsteht“.

Ein generelles, ganzjähriges Verbot über das gesamte Gemeindegebiet ist rechtlich nicht möglich. Spar macht von seinem Hausrecht gebrauch.

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