ÖGB Kufstein
Gehälter für Hotel- und Gastgewerbe steigen

- Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth freut sich über einen fairen Abschluss im Zuge der Kollektivvertrags-Verhandlungen für Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe.
- Foto: ÖGB Tirol
- hochgeladen von Barbara Fluckinger
Mehr als 2 Prozent Plus für Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe. Kollektivvertrag-Abschluss bringt auch deutliches Signal an Lehrlinge.
BEZIRK KUFSTEIN (red). Die Kollektivvertrags-Verhandlungen bringen einen durchschnittlichen Anstieg von 2,22 Prozent der Löhne und Gehälter für die Arbeitnehmer im Hotel- und Gastgewerbe – dies ab dem 1. April 2021. ÖGB-Landesvorsitzender Philip Wohlgemuth wertet die Sozialpartner-Einigung als großen Erfolg für die Tiroler Arbeitnehmer in diesem Bereich.
„Die Beschäftigten dieser Branche blicken auf ein enorm schwieriges Jahr zurück, das geprägt war von Unsicherheiten, Arbeitslosigkeit und existenziellen Nöten. Umso mehr freut es mich, dass wir im Zuge der Kollektivvertrags-Verhandlungen einen fairen Abschluss erreichen konnten“,
sagt Wohlgemuth.
„Die Löhne und Gehälter steigen in den einzelnen Gruppen jeweils um Fixbeträge. Im Durchschnitt sind das ab 1. April 2021 bei den Löhnen 2,22 Prozent und bei den Gehältern 2,25 Prozent und ab 1. Mai 2022 bei den Löhnen und Gehältern 2,33 Prozent“, informiert Regionalsekretär Robert Wehr. Eine Erhöhung der Zulagen erfolgt ab 1. Mai 2022.
+ 3,28% für Lehrlinge
Ein deutliches Signal ging zudem an die Lehrlinge der Branche. Um 3,28 Prozent werden sich die Lehrlingseinkommen um 3,28 Prozent ab 1. April 2021 und 3,18 Prozent ab 1. Mai 2022 durchschnittlich erhöhen. Damit konnte man für die "Fachkräfte von morgen" eine deutliche Verbesserung erreichen.
"Das Personal ist das Aushängeschild der Branche. Es ist uns enorm wichtig, auch junge Menschen für diesen Beruf zu begeistern – dafür müssen allerdings die Rahmenbedingungen passen. Mit diesem KV-Abschluss ist uns ein wichtiger Schritt in diese Richtung gelungen“, sagt Robert Wehr.

- „Die Löhne und Gehälter steigen in den einzelnen Gruppen jeweils um Fixbeträge. Im Durchschnitt sind das ab 1. April 2021 bei den Löhnen 2,22 Prozent und bei den Gehältern 2,25 Prozent und ab 1. Mai 2022 bei den Löhnen und Gehältern 2,33 Prozent“, informiert Regionalsekretär Robert Wehr.
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Optionaler Trinkgeldersatz
Gleichzeitig mit Inkrafttreten des neuen Kollektivvertrags beginnt mit 1. April 2021 auch die neue Kurzarbeitsperiode. Die Sozialpartner haben sich hier darauf verständigt, einen optionalen Trinkgeldersatz einzuführen und ersuchen die Betriebe, diese Option bei der Beantragung der Kurzarbeit zu prüfen.
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