Insolvenz-Soforthilfe - bis zu 2.000 Euro als Ersthilfedarlehen
Arbeitnehmern, die von einer Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen sind wird eine finanzielle Soforthilfe von bis zu 2.000 Euro im Rahmen eines zinsenfreien Darlehens angeboten.
Kärntenweit waren im Vorjahr rund 1.500 Arbeitnehmer von der Insolvenz ihres Dienstgebers betroffen. „Die Beschäftigten sind oft von heute auf morgen damit konfrontiert, dass sie kein Geld für ihre bereits geleistete Arbeit erhalten haben. Wohnen, Essen, Kredite und vieles mehr können damit häufig nicht mehr finanziert werden. Um die wirtschaftliche Situation dieser Menschen künftig etwas zu erleichtern, hat die Arbeiterkammer die "AKInsolvenz-Soforthilfe" ins Leben gerufen“, so Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach.
Einmalig in Österreich
Die Kärntner Arbeiterkammer stellt für dieses in Österreich einmalige Service einen Betrag von bis zu drei Millionen Euro zur Verfügung. Anzumerken ist auch, dass die „AK-InsolvenzSoforthilfe“ gebühren-, kosten,- und zinsenfrei ist.
Bis zu 2.000 Euro binnen zwei Tagen
Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 Euro. Sie ist limitiert mit der Höhe des doppelten Monatsnettobezuges des Betroffenen. Zur Berechnung dienen Lohnzettel oder ein sonstiger Bezugsnachweis. Der Betrag wird nach Antragstellung binnen zwei Tagen überwiesen. „Die Antragstellung kann über einen der Gläubigerschutzverbände erfolgen“, erklärt Bernhard Sapetschnig, Leiter der Abteilung Finanzen und Förderungen in der AK Kärnten. „In der neu geschaffenen Förderabteilung werden die Anträge bearbeitet und zur Auszahlung gebracht“, so Sapetschnig.
Für alle Mitglieder da!
Anspruchsberechtigt sind alle, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Mitglieder der Arbeiterkammer Kärnten sind. Die Antragstellung kann auch durch volljährige Lehrlinge, freie Dienstnehmer und geringfügig Beschäftigte erfolgen. Die „AK-Insolvenz-Soforthilfe“ ist spätestens sechs Monate nach erfolgter Auszahlung vollständig zurückzuzahlen. „Es ist uns immens wichtig, dass Pleiteopfer ihr Geld so schnell wie möglich bekommen", so
Goach.
Nähere Infos unter kaernten.arbeiterkammer.at/foerderungen
oder telefonisch unter 050 477-4002
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