Wer haftet, wenn im Wald etwas passiert?
Bei Waldbesitzern gibt es große Verunsicherung bezüglich der Haftungsfrage bei Freizeitunfällen im Wald.
KÄRNTEN. Seit der Öffnung des Waldes durch die Forstgesetznovelle 1975 wird er immer häufiger als "Outdoor-Fitness-Raum" genutzt. Vor allem Trendsportarten wie Jogging, Mountainbiking, Geo-Chaching und Schneeschuhwandern sind besonders beliebt.
Durch moderne Technik wurde der Wald auch zunehmend zu einem Arbeitsplatz an dem schwere Maschinen zum Einsatz kommen. Aus dem Zusammenspiel von Freizeit und Arbeitsplatz ergeben sich leider immer häufiger Freizeitunfälle.
Eigenverantwortung sinkt
Was sich besonders negativ auf die Situation auswirkt ist, dass immer mehr Freizeitnutzer des Waldes Hinweisschilder und Gefahrenhinweise ignorieren. Unfälle basieren daher oft auf dem Fehlverhalten von Freizeitnutzern, die das Fehlverhalten allzu oft bagatellisieren und die Schuld beim Anderen suchen, erklärt Landwirtschaftskammerpräsident Johann Mößler.
Besonders die Haftungsfrage hat zuletzt bei vielen Waldbesitzern aufgrund von Gerichtsurteilen für Verunsicherung gesorgt. Auch die Anforderungen, sich gegen allfällige Haftungsansprüche abzusichern werden immer größer, um auch nur eine Teilschuld ausschließen zu können.
Daher will die Landwirtschaftskammer beim traditionellen Waldbauerntag am Samstag, dem 1. September, im Rahmen der internationalen Holzmesse die Haftungsfrage für Waldbesitzer bei Freizeitunfällen genau thematisieren. Daher werden zahlreiche Experten in dem Bereich zu Wort kommen.
Der Wald ist kein Spielplatz
Damit Waldbesitzer, die ihre Lebensgrundlage in der Forstwirtschaft haben, bei Freizeitunfällen nicht die Dummen sind, pocht Mößler auf Ordnung im Wald. Weiteres begrüßt er das Bekenntnis der Landesregierung, Forststraßen nicht generell für Mountainbiking freizugeben, da dies die Situation noch verschlimmert hätte.
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