Vogelgrippe – österreichweite Stallpflicht ab Montag, 9. Jänner

Kein Freilauf mehr – maximale Sicherheitsstufe wird eingezogen, um unsere wertvollen Geflügelbestände dauerhaft zu schützen. | Foto: Gerhard Seybert - Fotolia
  • Kein Freilauf mehr – maximale Sicherheitsstufe wird eingezogen, um unsere wertvollen Geflügelbestände dauerhaft zu schützen.
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OÖ. Aufgrund der sich zuspitzenden Situation von Infektionen mit dem Virus H5N8, auch als Vogelgrippe oder Geflügelpest bezeichnet, in unseren Nachbarländern, hat sich das Gesundheitsministerium entschlossen, die Zone mit erhöhtem Risiko ab Montag, 9. Jänner, auf ganz Österreich auszudehnen. „In Oberösterreich gibt es weiterhin keine H5N8 Fälle bei Nutz- oder Hausgeflügel.“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.
Da neben Wildvögeln auch das Nutzgeflügel zu den gefährdeten Tierarten zählt, wird die in Oberösterreich bereits in vielen Gemeinden bestehende Stallhaltungspflicht ab Montag, 09. Jänner 2017, auf das gesamte Staatsgebiet ausgedehnt. „Ziel dieser vorsorglichen Maßnahmen ist es, eine Ansteckung des hochempfänglichen Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich zu verhindern. Der Kontakt zu Zug- und Wildvögeln wird durch die Stallhaltungspflicht unterbunden und das Geflügel geschützt“, sagt Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

Innerhalb der Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko gelten folgende Maßnahmen der Geflügelpest-Verordnung, die alle geflügelhaltenden Betriebe, egal ob die Haltung kommerzieller oder privater Natur ist, betreffen:
- Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel müssen dauerhaft in Stallungen untergebracht sein, jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, sodass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot jedenfalls ausgeschlossen ist.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften muss mit besonderer Sorgfalt erfolgen.
- Außerdem müssen Betriebe der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird.
- Es besteht eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit Geflügel und anderen Vögeln.

In vielen Regionen Europas, zuletzt auch in Bratislava, wurde bereits das Auftreten des H5N8-Virus gemeldet. Die Verbreitung von Influenza-Viren über Zugvögel ist an sich nichts Ungewöhnliches. Zugvögel bringen verschiedene Erreger mit sich, ohne selbst ernst daran zu erkranken. Trifft der Erreger aber auf empfängliche (Wild-)Tiere, so kann es dort zu Krankheits- und Todesfällen führen. Im konkreten Fall handelt es sich um das Vogelgrippevirus H5N8, das aus Asien nach Europa gekommen ist und für den Menschen ungefährlich ist.
"Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass der Virusstamm H5N8, auf den Menschen übertragbar ist. Es besteht demnach keine Gefahr", informiert Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

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