Ingo Mayrs ‚Nazi-Posting‘ wurde vom OLG verurteilt
Berufungsurteil rechtskräftig – Geldstrafe für Noch-SPÖ-Chef Mair
TIROL. In erster Instanz hatte es noch einen Freispruch für Mayr gegeben, aber nach Ansicht des Oberlandesgerichts Innsbruck hat der SPÖ Chef den Straftatbestand der üblen Nachrede verwirklicht, heißt es in der Urteilsbegründung. Er sei von diesem Urteil nicht überrascht, lässt Mair über die APA ausrichten. Und er werde es so respektieren. Zur Klage von Norbert Hofer war es nach einem Facebook-Posting von Ingo Mair gekommen, in dem er Hofer sinngemäß als "Nazi" titulierte. Das Urteil ist rechtskräftig.
FPÖ zufrieden
FPÖ-Landesparteiobmann LA Markus Abwerzger begrüßt das heutige Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck in Hinblick auf die Aussagen von Tirols SPÖ-Obmann Ingo Mayr gegen den 3. Nationalratspräsidenten Ing. Norbert Hofer und hält zugleich fest: „Ich erwarte mir nun von Teilen der SPÖ und den Grünen dringend eine Abrüstung der Worte, speziell im Hinblick auf den Urnengang am 4. Dezember.“
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