Arbeitslosengeld für Nebenerwerbsbauern
Gesetz repariert, LK-Präsident Hechenberger sieht Unrecht ausgeräumt
TIROL. Im September hatte eine neue AMS-Verwaltungspraxis für große Verunsicherung bei Nebenerwerbsbauern gesorgt. Denn Bauern, die einer außerlandwirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, waren vom Bezug des Arbeitslosengeldes ausgeschlossen, obwohl sie als unselbstständig beschäftigte Arbeitnehmer ihre Abgaben zahlen. Landwirtschaftskammer und Bauernbund liefen Sturm, seit vergangener Woche ist das Gesetz repariert und es gibt einen Ministerratsbeschluss, der rückwirkend bis 1.1.2014 gilt, vorausgesetzt, der Nationalrat stimmt der Reparatur zu. "Dies wäre eine existenzbedrohliche Ungleichbehandlung gewesen, die vor allem kleine Landwirte betroffen hätte", erklärt LK-Präsident Josef Hechenberger, der besonders erfreut ist, dass diese Reparatur rückwirkend gelte. "Auch wer einen negativen Bescheid bekommen hat, kann um diese rückwirkende Auszahlung ansuchen", erklärt der Präsident. In Tirol arbeiten etwa 60 Prozent der Bauern im Nebenerwerb, dieses Gesetz gelte für alle Nebenerwerbsbauern, deren Einheitswert zwischen 1.500 und 13.177 Euro beträgt.
Die Landwirtschaftskammer und der Bauernbund haben Druck auf Minister Rupprechter ausgeübt, was zum Erfolg führte. "Schade ist für mich nur, dass sich die Arbeiterkammer nicht für die Bauern eingesetzt hat", sagt Hechenberger.
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