Covid-19
Einreisekontrollen am Reschenpass verschärft

- Reschenpass: Seit 19. Dezember 2020 gibt es wieder Corona-Grenzkontrollen
- Foto: Othmar Kolp
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NAUDERS, RESCHENPASS. An den österreichischen Grenzen gelten seit 19. Dezember verschärfte Einreisekontrollen. Im Auftrag der Gesundheitsbehörden führt die Polizei gemeinsam mit dem Bundesheer auch in Nauders an der Grenze beim Reschenpass Kontrollen durch.
Grenzkontrollen am Reschenpass
Im Auftrag der Gesundheitsbehörden führt die Polizei gemeinsam mit dem Bundesheer seit dem 19. Dezember 2020 bei der Einreise nach Österreich die Gesundheitskontrollen an den Grenzen durch. Grundsätzlich müssen sich alle Personen, die vom Ausland nach Tirol einreisen, sofort in eine zehntägige selbstüberwachte Heimquarantäne begeben. Die Quarantäne kann frühesten ab dem fünften Tag nach der Einreise durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorzeitig beendet werden (Stand 21. Dezember 2020)
„Ich ersuche meine Landsleute dringend von Reisen ins Ausland Abstand zu nehmen“,
appelliert Landespolizeidirektor HR Dr. Edelbert Kohler ausdrücklich an die Tiroler Bevölkerung.

- Grenz- und Gesundheitskontrollen am Reschenapss (Symbolbild).
- Foto: Othmar Kolp
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Freizeitaktivitäten oder Shopping kein Aufnahmegrund
Ausgenommen von der Quarantäne sind unter anderem wie bisher der gewerbliche Personen- und Güterverkehr und die Berufspendler. Auch ein Besuch bei der Familie im Ausland oder umgekehrt ist möglich, wenn man diese auch bisher regelmäßig getroffen hat. Weiters ist auch die Durchreise durch Österreich ohne Stopp möglich.
Freizeitaktivitäten wie Sport (z.B. Skitouren gehen etc.) oder Besorgungen in den Nachbarländern Österreichs stellen keinen Ausnahmegrund dar und sind jedenfalls mit einer verpflichtenden Heimquarantäne verbunden.

- Reschenpass: Seit 19. Dezember 2020 gibt es wieder Corona-Grenzkontrollen
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Sollte eine Reise unbedingt angetreten werden müssen, wird den Reisenden geraten sich bereits vor Reiseantritt auf der Homepage des Gesundheitsministeriums (www.sozialministerium.at) über die geltenden Bestimmungen zu informieren - FAQ: Reisen und Tourismus (sozialministerium.at) - und die für die Einreise verpflichtenden Einreiseformulare – abrufbar unter www.bmeia.gv.at – bereits leserlich ausgefüllt mitzuführen.
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