Land Tirol unterstützt sozial bedürftige Familien

BEZIRK. SchülerInnen, die für den Schulbesuch lange Strecken auf sich nehmen müssen oder spezielle Schultypen besuchen, sind oftmals in einem Internat oder an einem Zweitwohnsitz untergebracht. „Dadurch entstehen für Familien zusätzliche finanzielle Belastungen“, wissen LH Günther Platter und Bildungslandesrätin Beate Palfrader: „Mit Stipendien der Landesgedächtnisstiftung und mit Fahrtkostenzuschüssen des Landes Tirol unterstützen wir Familien, die über ein knappes Einkommen verfügen und keine Hilfe vom Bund erhalten.“

Landesstipendien für SchülerInnen
Die Landesstipendien unterstützen SchülerInnen aller Schultypen von der fünften bis zur achten Schulstufe, die in einem Internat untergebracht werden müssen. Sozial bedürftige SchülerInnen der neunten Schulstufe aller höheren und mittleren Schulen können ebenso um ein Stipendium ansuchen. SchülerInnen ab der zehnten Schulstufe werden nur dann vom Land bzw. von der Landesgedächtnisstiftung gefördert, wenn sie keine Bundesunterstützung erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Fahrtkostenzuschüsse für InternatsschülerInnen
Unabhängig vom Familieneinkommen sind die Fahrtkostenzuschüsse des Landes. Sie werden an InternatsschülerInnen ab der fünften Schulstufe für jeden Schultyp (ausgenommen Polytechnische Schule) als Ersatz für jene Fahrtkosten vergeben, die nicht vom Bund getragen werden.
Die Antragsformulare für die Stipendien und Fahrtkostenzuschüsse liegen in den Schulen auf. Sie können aber auch unter 0512/508-3759 bzw. 0512/508-3769 und landesgedaechtnisstiftung@tirol.gv.at oder im Internet unter www.tirol.gv.at/landesgedaechtnisstiftung bezogen werden.

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