Covid-19
Neuerlicher Lockdown südlich des Reschenpasses

- Verbindung über den Reschenpass: Auch Südtirol verhängt im Kampf gegen die steigenden Corona-Zahlen ab 8. Februar einen neuerlichen Lockdown.
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BEZIRK LANDECK, NAUDERS, RESCHEN, VINSCHGAU (otko). Wer aus dem Bezirk Landeck von den etwas gelockerten Corona-Maßnahmen über den Reschenpass ins Vinschgau ausweichen möchte, kann sich das getrost sparen. In Südtirol gelten seit Montag, null Uhr bis 28. Februar im neuerlichen Lockdown weitreichende Einschnitte. Neben einer Ausgangssperre haben auch sämtliche Geschäfte geschlossen.
Weniger Bewegungen und Kontakte
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am 6. Februar die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 6 für 2021 unterschrieben. Diese Verordnung enthält neue und strengere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus und ist vom Montag, 8. Februar bis Sonntag, 28. Februar in Kraft.
Prinzipiell gilt, unabhängig von der Uhrzeit, zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden. Jede Bewegung in ein oder aus einem Gemeindegebiet ist untersagt, es sei denn, diese Bewegungen sind durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe oder Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet. Es gilt, beim Verlassen der Wohnung stets eine Eigenerklärung mit sich zu führen. Alternativ kann diese auch bei der Kontrolle durch die Ordnungskräfte ausgefüllt werden.
Erlaubt sind auch Spaziergänge sowie Individualsport, allerdings von zu Hause aus. Sportliche und motorische Tätigkeiten im Freien sind von 5 Uhr morgens bis 20 Uhr erlaubt. Man muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn man andere trifft, mit denen man nicht zusammenlebt. Es gilt jedenfalls, einen Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten.

- Landeshauptmann Arno Kompatscher sprach von einer ernsten Lage, die drastische Maßnahmen erfordere (Archivbild November 2019).
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Bars, Restaurants und Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen
Bars und Restaurants bleiben weiterhin geschlossen. Weiterhin erlaubt sind der Abholservice von 5 Uhr bis 20 Uhr und der Zustelldienst von 5 Uhr bis 22 Uhr. Die Konsumation von Speisen und Getränken ist auf öffentlich zugänglichen Straßen und Plätzen untersagt.
Die touristische Beherbergungstätigkeit wird eingestellt. Ab Montag sind keine neuen Ankünfte von Gästen mehr erlaubt. Offenbleiben dürfen Beherbergungsbetriebe für die Unterbringung von Gästen aus beruflichen Gründen wie etwa Geschäftsreisende oder Arbeiter.

- Verbindung über den Reschenpass: Auch Südtirol verhängt im Kampf gegen die steigenden Corona-Zahlen ab 8. Februar einen neuerlichen Lockdown.
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Lebensmittelgeschäfte, Friseure und Produktions- und Handwerksbetriebe können weiterarbeiten
Die Tätigkeiten im Detailhandel sind ausgesetzt, auch in Einkaufszentren, mit Ausnahme jener Tätigkeiten, die Lebensmittel und Grundbedarfsgüter verkaufen. Diese Tätigkeiten bleiben sonntags geschlossen. Apotheken, Paraapotheken, Zeitungskioske und Tabakläden sowie Geschäfte des Lebensmittelverkaufs sind von diesen Einschränkungen ausgenommen. Im Rahmen der ausgesetzten Detailhandelstätigkeiten ist der Verkauf über die Distanz oder durch Hauszustellung zulässig
Alle Dienste an der Person mit Ausnahme der Wäschereien, der Bestattungsdienste, der Friseure, Barbiere und der Podologen, sind ausgesetzt. Bei den zugelassenen Berufen der Körperpflege muss das Personal FFP2-Masken zum Schutz der Atemwege verwenden.
Produktions- und Handwerksbetriebe können unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle und mit der Empfehlung, die Mitarbeiter regelmäßig zu testen, weiterarbeiten. Das Tragen von FFP2-Masken in den Betrieben wird empfohlen.
Schulen im Fernunterricht, soziale Dienste bleiben geöffnet
Die Mittelschulen und die Oberschulen stellen ab Montag (8. Februar) den Unterricht wieder auf den Fernmodus um, während die Grundschulen am Donnerstag (11. Februar) in den Fernunterricht wechseln. In der Woche darauf werden die Schulen wegen der Faschingsferien für eine Woche geschlossen. Alle Bildungseinrichtungen, mit Ausnahme der Oberstufe, kehren nach den Faschingsferien, also am 22. Februar, wieder zum Präsenzunterricht zurück.
Kleinkindbetreuungsdienste, soziale und soziosanitäre Dienste und Einrichtungen sowie Kindergärten bleiben geöffnet
(Quelle: Südtiroler Landesverwaltung, Agentur für Presse und Kommunikation)
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