Causa Ischgl
VSV/Kolba: OGH verweigert Schadenersatz für Ischgl 2020

OGH bestätigt Ersturteile. | Foto: Othmar Kolp
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Kein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH führt zur Staatshaftung. Den Bund treffe laut OGH keine Haftung für das Multiorganversagen in Ischgl 2020. Die Ersturteile wurden bestätigt.

WIEN, ISCHGL. Der Oberste Gerichtshof (OGH) veröffentlicht auf seiner Web-Site, dass den Bund keine Haftung für das Multiorganversagen in Ischgl 2020 treffen würde. Er bestätigt die Ersturteile, wonach das Epidemiegesetz nur die Allgemeinheit schütze und nicht den Einzelnen. Der OGH berücksichtigt in seiner Veröffentlichung nicht, dass die Kläger sich auch auf die EU-Grundrechte-Charta berufen haben und dazu eine Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) notwendig wäre.

"Diese Abfuhr für Geschädigte aus 45 Nationen ist eine tiefe Enttäuschung für diese, die durch die Fehler der Behörden in Tirol zum Teil schwere Schäden erlitten haben,"

empört sich Peter Kolba, Chefjurist des Verbraucherschutzvereines (VSV).

"Das Urteil ist ein Freibrief für Behörden, die während einer Pandemie nunmehr jeden Unsinn machen können, der ihnen einfällt."

Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines zeigt sich empört über den OGH. | Foto: VSV
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Genaue Analyse

"Wir werden das Urteil, wenn es uns im Volltext vorliegt, genau analysieren und ziehen in Erwägung gegen die Republik Österreich nun mit einer Staatshaftungsklage vorzugehen."

Was das Land Tirol dazu sagt

Mit der heutigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes und damit der höchsten Rechtsinstanz in Zivilrechtssachen in der Republik Österreich, wonach Amtshaftungsansprüche wegen der Corona-Pandemie betreffend Ischgl verneint werden, steht nunmehr fest, dass die Behörden auch zivilrechtlich nicht rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben. Bereits vor einigen Wochen kam das Landesgericht Innsbruck – ebenso wie schon zahlreiche andere Instanzen und Prüfstellen vorher – zu dem Entschluss, dass sich auch alle strafrechtlichen Vorwürfe gegen Behördenorgane ausnahmslos als unbegründet herausgestellt hatten.

„Für das Land Tirol war die Corona-Pandemie – wie für viele andere Institutionen auch – eine große Herausforderung, der wir uns mit allen zur Verfügung stehenden Kräften tagtäglich gestellt haben. Als Land Tirol waren wir mitunter die ersten, die eine ehrliche Aufarbeitung aller Vorgänge mit externen Expertinnen und Experten umgesetzt und in der Folge auch unsere Strukturen optimiert haben. Wir haben stets unser Möglichstes getan, um gegen die Corona-Pandemie anzukämpfen. Die Gerichte haben dies mit der heutigen höchstgerichtlichen Entscheidung ebenso nochmals untermauert und die Sichtweisen des Landes Tirol bestätigt. Es freut mich, dass damit auch die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst ins rechte Licht gerückt wurde. Nun ist es an der Zeit, nach vorne zu blicken und diese Zeit der Vorwürfe und juristischen Auseinandersetzungen hinter uns zu lassen“,

schließt Landesamtsdirektor Herbert Forster.
Auch für VP Tirol Klubobmann Jakob Wolf sei die Entscheidung eindeutig:

„Bei einer weltweiten Pandemie wäre es völlig falsch, nach einzelnen Schuldigen zu suchen. Ebenfalls wäre es aber völlig falsch gewesen, den von der Liste Fritz geforderten Entschädigungsfonds des Landes Tirol für Corona Opfer einzurichten. Die Liste Fritz wollte, dass wir mit Tiroler Steuergeld ohne jede gerichtliche Entscheidung abzuwarten, tausende Touristen entschädigen. Das hätte das Land Tirol Millionen gekostet und wäre angesichts des heutigen Urteiles überhaupt nicht zu rechtfertigen."

Der VP Klubobmann betont zudem:

„Es hat kein Handbuch für den Umgang mit der Pandemie gegeben. Dennoch haben die Tiroler Behörden das Menschenmöglichste getan, um die Pandemie zu bewältigen. Tirol gehört zu den Vorreitern bei der Corona-Aufarbeitung: Eine Expertenkommission, unabhängige Gerichte und der Landesrechnungshof haben Fazit gezogen und gezeigt, dass die Angriffe auf Tirol unberechtigt und überschießend waren.“


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