Fahrverbot auf der Sanna zw. Fluss- km 1,7 bis 2,32 teilweise aufgehoben
Das generelle Fahrverbot zwischen Fluss- km 1,7 bis 2,32 vom 09.02.2015 bis 31.10.2015 wurde nun mit einer Verordnungsänderung der BH Landeck wie folgt aufgehoben:
Am 27.6. kann die Sanna ab 18 Uhr in diesem Streckenabschnitt befahren werden. Diesbezüglich danken wir der Fa. Swietelsky, welche dies durch Änderung der Arbeitszeiten es uns ermöglicht, das 2. Sanna- Fest wie geplant durchführen zu können.
Darüber hinaus wurden nachfolgende Befahrungsmöglichkeiten mit dieser Verordnungsänderung ermöglicht:
a) am 20.6. + 21.6.2015
b) am 04.7. + 05.7.2015
c) am 18.7. + 19.7.2015
d) am 01.8. + 02.8.2015
Weitere Freigaben in diesem Dekaden- Rhythmus werden für August und September bis in den Oktober noch zeitgerecht bekannt gegeben! Bitte beachtet auch die angebrachten Schifffahrtszeichen!
Für die Zeit während des Fahrverbots im Baustellenbereich wurde von der ASFINAG und dem AN Fa. Swietelsky mit Zustimmung der Fa. Streng Bau ein neuer Ausstieg erbaut. Während des Fahrverbots sind somit die letzten 2 Flusskilometer leider nicht befahrbar!
Trotzdem bieten sich derzeit auch genügend Ausweichstrecken in unmittelbarer Nähe wegen guten Wasserstand sowohl für Raft- und Paddelsportler an, wie zum Beispiel die Landecker Schlucht, Tösener Schlucht oder Imster Schlucht.
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