Arlberg: WK Landeck fordert Mautbefreiung

Umleitung durch den Arlbergtunnel: Die einzige mautfreie Verbindung zwischen dem Bezirk Landeck und Vorarlberg ist bis 10. September gesperrt.
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ST. ANTON (otko). Die Arlbergpasstraße L197 ist auf Vorarlberger Seite vom 5. September, 7 Uhr, bis 10. September, 6 Uhr, wegen Asphaltierungsarbeiten gesperrt. Die Totalsperre in beiden Richtungen wurde vom Land Vorarlberg zwischen Alpe Rauz und der Passhöhe verordnet. Auf wenig Freude stoßt dies bei Lieferanten und Bauunternehmen aus dem Bezirk Landeck, die nach Lech-Zürs müssen und nun einem nicht mautfreien Umweg über den Arlbergstraßentunnel fahren müssen. Auch die Hotels in St. Christoph am Arlberg sind abgeschnitten. Zudem können Bauern mit ihren Traktoren nicht zum Almvieh fahren.

Großer Unmut

Auch die Wirtschaftskammer Landeck wurde mit dem Unmut der Unternehmer konfrontiert. "Es hat viele Anrufe und Beschwerden gegeben. Viele haben gefragt, warum es keinen Gegenverkehrsbereich gibt und warum sich die Kammer nicht gegen die Totalsperre gewehrt hat", bestätigt WK-Bezirksobmann Anton Prantauer. Da die Sperre vom Land Vorarlberg verordnet wurde, sei die Landecker Bezirkskammer nicht zur Verkehrsverhandlung eingeladen worden. "Wir konnten daher keine Stellungnahme abgeben und haben von der Sperre erst kurzfristig erfahren. Unsere Interventionen haben nichts mehr genutzt", so Prantauer.
In diesem Fall fordert der Kammerobmann von Seiten der ASFINAG eine Refundierung der Mautgebühren am Arlbergtunnel. "Momentan gibt es keine Möglichkeit vom Bezirk Landeck mautfrei nach Vorarlberg zu kommen. In diesem Fall müsste es doch die Möglichkeit einer Freifahrt für unsere Unternehmer durch den Arlbergtunnel geben. Allerdings hat uns die ASFINAG beinhart abblitzen lassen", ärgert sich Prantauer.
Für die Zukunft wünscht sich Prantauer bei solchen Sperren eine Lösung: "Wir sind im Gespräch und wollen mit dem Landhauptmann und der Verkehrslandesrätin dahingehend reden, dass wir eine Mautbefreiung bekommen, wenn nochmal so etwas passiert."

Keine gesetzliche Möglichkeit

Bei der ASFINAG verweist man auf die gesetzlichen Vorgaben und lehnt die Forderung der Landecker Wirtschaftskammer ab. "Das Gesetz sieht keine Möglichkeit vor", reagiert ASFINAG-Sprecher Alexander Holzedl pragmatisch. Laut dem Bundestraßen-Mautgesetz 2002 gibt es die Möglichkeit einer Mautbefreiung nur bei höherer Gewalt wie Naturkatastrophen und wenn es keine andere zumutbare Umleitung gibt. "Zudem muss die Behörde bei einem solchen Anlass die Mautbefreiung verfügen. Bei geplanten Bauarbeiten handelt es sich nicht um unvorhersehbare Dinge", verweist Holzedl. Zumindest sind in dieser Woche die Nachtsperren im Arlbergtunnel ausgesetzt.

Umleitung durch den Arlbergtunnel: Die einzige mautfreie Verbindung zwischen dem Bezirk Landeck und Vorarlberg ist bis 10. September gesperrt.
Straßensperre: WK-Bezirksobmann Anton Prantauer fordert eine Mautbefreiung für die heimischen Unternehmen. | Foto: Foto Sandra
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