Gerüchteküche brodelt
Gibt es eine illegale Privatschule im Lavanttal?

Wer in Österreich eine Schule betreiben will, muss sich an Auflagen halten und diese genehmigen lassen. | Foto: Kzenon - stock.adobe.com
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  • Wer in Österreich eine Schule betreiben will, muss sich an Auflagen halten und diese genehmigen lassen.
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Auch bei der Bezirkshauptmannschaft hat man bereits von den Gerüchten gehört. Strafverfahren droht. 

WOLFSBERG. Niemand weiß etwas Genaues, und schon gar niemand will Namen nennen, doch schon seit mehreren Wochen halten sich hartnäckig die Gerüchte, dass sogenannte „Querdenker“ in Wolfsberg eine illegale Privatschule im Bereich St. Marein/St. Michael betreiben würden. Diese Gerüchte sind mittlerweile bis zur Behörde vorgedrungen, wie Bezirkshauptmann Georg Fejan bestätigt: „Ich habe von diesem Gerücht gehört, aus eigener Wahrnehmung ist mir dazu aber nichts bekannt.“ Doch die Ohren der Behörde bleiben weiterhin gespitzt: „Sollte es diesbezüglich zu einer Anzeige durch die Bildungsdirektion kommen, wird die Bezirkshauptmannschaft ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten“, erklärt Fejan. Denn anders als der Heimunterricht, der unter bestimmten Voraussetzungen legal ist, stellt das Betreiben einer nicht genehmigten Privatschule eine Verwaltungsstraftat dar.

Auffällige Zahlen

Die Schulleiterinnen der Volksschulen St. Marein und St. Michael sowie der Mittelschule St. Marein  haben von den Gerüchten noch nichts gehört, allerdings stammt beinahe ein Viertel der im gesamten Bezirk Wolfsberg abgemeldeten Schüler von diesen drei Schulen. In absoluten Zahlen: fünf von im gesamten Tal 22 abgemeldeten Schüler besuchten Schulen in St. Michael und St. Marein. Monika Maierhofer, Direktorin der VS St. Marein: „Bei uns wurden heuer zwei Schüler zum häuslichen Unterricht abgemeldet, eines aus der ersten, eines aus der zweiten Klasse. Das ist insofern außergewöhnlich, als dass wir sonst überhaupt keine Abmeldungen haben.“

Externistenprüfungen

Die Bildungsdirektion ist das zuständige Kontrollorgan für schulrechtliche Belange. Gibt es einen begründeten Verdacht auf den Betrieb einer illegalen Privatschule, erhebt die Bildungsdirektion Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde, die den Fall in das Strafverwaltungswesen aufnimmt. Zu Beginn des Schuljahres verzeichnete man kärntenweit 452 Abmeldungen zum häuslichen Unterricht. Michael Mattersdorfer, Büroleiter der Bildungsdirektion Kärnten: „Österreichweit hat sich die Anzahl der zum häuslichen Unterricht abgemeldeten Schüler mit Corona in etwa verdreifacht. Bei diesen Schülern ist es unsere Aufgabe, im Rahmen von Externistenprüfungen festzustellen, ob die von der Schule abgemeldeten Kinder die Lehrinhalte zu Genüge beherrschen.“

Abgrenzung schwierig

Doch was genau zählt überhaupt als Privatschule? Aus dem Rechtsreferat der Bildungsdirektion Kärnten heißt es: „Das Privatschulgesetz spricht dann von einer Privatschule, wenn eine Mehrzahl von Schülern zur Vermittlung von allgemeinbildenden und berufsbildenden Kenntnissen mit einem erzieherischen Ziel unterrichtet wird.“ Die Abgrenzung etwa zu herkömmlichen Lerngruppen sei in der Praxis schwierig: „Wenn sich beispielsweise Eltern und Schüler im häuslichen Unterricht ab und zu treffen, um gemeinsam zu lernen, wird das kaum als Privatschule gelten. Wenn das Ganze allerdings institutionalisiert abläuft oder Vereine dahinterstehen, muss man ganz genau hinschauen.“ 

Konsequenzen

Betreibern einer illegalen Privatschule droht eine Geldstrafe bis zu 2.180 Euro. Den Eltern der unterrichteten Kinder könnte in so einem Fall der häusliche Unterricht auch im Nachhinein untersagt werden.

Missbrauch Tür und Tor geöffnet

Generell gilt der häusliche Unterricht in Österreich als überaus umstritten. Anders als etwa in Deutschland kann eine Abmeldung des Kindes vom Schulunterricht ohne jegliche Begründung erfolgen. Weil während des häuslichen Unterrichts keine Einbindung der Jugendämter stattfindet und die jährliche Externistenprüfung zur Feststellung der schulischen Leistungen ausreicht, ist religiöser und politischer Indoktrinierung sowie der sozialen Isolation der Kinder Tür und Tor geöffnet. Zuletzt sorgte 2019 der Fall einer verstorbenen 13-jährigen Heimunterrichten im Waldviertel für Aufsehen, der die Eltern – Anhänger einer Freikirche – medizinische Hilfe verwehrten.

Nur leichte Verschärfung

Immerhin erfuhr der häusliche Unterricht im September dieses Jahres eine leichter Verschärfung: Eltern dürfen sich die Schule, an der die Externistenprüfung stattfindet, nicht mehr selbst aussuchen. Damit will man dem "Prüfungstourismus" den Kampf ansagen. Außerdem soll der Lernstand der Kinder auch schon nach dem ersten Semester anstatt wie bisher nur am Ende des Schuljahres erhoben werden. Eltern sollen in freiwilligen Reflexionsgesprächen über die Konsequenzen der Abmeldung aufgeklärt werden. Die Bemühungen scheinen erste Früchte zu tragen: In Kärnten sind seit Schulbeginn immerhin 18 abgemeldete Kinder wieder für den regulären Schulunterricht angemeldet worden.

Wer in Österreich eine Schule betreiben will, muss sich an Auflagen halten und diese genehmigen lassen. | Foto: Kzenon - stock.adobe.com
Bezirkshauptmann Georg Fejan | Foto: Privat
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