Baumfällung Traubengasse
Wenn der Innenhof zur Wüste wird

Die Anrainer wünschen sich ihren schönen grünen Innenhof zurück. | Foto: Lea Bacher
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Im Innenhof der Traubengasse 3 wurde für ein Bauprojekt eine gesunde Fichte gefällt. Die Anrainer sind empört.

Der einst grüne Innenhof in der Traubengasse 3 ähnelte einem Dschungel. Hohe Tannen, bunte Sträucher und Pflanzen spendeten Schatten und Lebensqualität für die Anrainer der Genossenschaftswohnungen, die an den Innenhof grenzen. Die meisten von ihnen leben schon seit den 80er-Jahren hier.

Ende 2020 wurde im Sinne der Wohnraumschaffung begonnen, Bäume zu fällen und Sträucher auszureißen. Die Wände des Hauses in der Traubengasse 3 wurden eingerissen, Schutt vom ersten Stock in den Innenhof geschmissen. Die Anrainer sind ahnungslos, sie wurden nicht aufgeklärt, welches Bauprojekt vor ihren Fenstern umgesetzt werden soll. Was sie aber wissen ist, dass ein Nebengebäude errichtet werden sollte.

Anrainer sind verärgert

Als dann vor Kurzem auch noch die circa 50 Meter hohe Fichte – "kerngesund", so wie die Anrainer schmerzlich erzählen – in aller Früh umgesägt wurde, setzte sich eine der Anrainerinnen mit den zuständigen Magistraten in Verbindung.

"Es kann doch nicht sein, dass so eine riesige Fichte nicht unter Schutz steht", zeigt sich auch ein Anrainer, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, empört.

Aus dem Bezirksamt Liesing heißt es, dass alle Bescheide auf verpflichtenden Gutachten beruhen. Jede Baumfällung sei auf Basis eines Antrags nach gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Wird ein Baum aufgrund eines Bauprojekts, wie im Falle der Traubengasse 3, gefällt, müssen Baupolizei und Bezirksvorsteher in Kenntnis gesetzt werden, so Schermann aus dem Bezirksamt Liesing. Ohne Bewilligung ist keine Baumfällung möglich, denn laut Gesetz ist "jeder Bauberechtigte verpflichtet, den Baumbestand zu erhalten."

Baubewilligung von MA 37

Gerhard Cech von der Baupolizei ist mit dem Fall vertraut. "Von der MA 37 wurde eine Baubewilligung für einen Dachgeschossausbau für die genannte Liegenschaft erteilt, die auch hofseitige Loggien, ein Treppenhaus samt Aufzugsschacht und eine hofseitige Erweiterung der bestehenden Keller enthält", so Cech.

Die Bezirksvorstehung Liesing bedaure die Baumfällung.

"Leider ist es uns diesmal nicht gelungen, die Fichte zu erhalten, da das Gutachten der Baupolizei vorliegt", so Wolfgang Ermischer, Büroleiter der Bezirksvorstehung.

Die Bezirksvorstehung habe, was den Fall betrifft, nur ein Anhörungsrecht, es seien ihr aber "die Hände gebunden", da die Baumfällung rechtlich geprüft wurde. Aufgrund des Platzmangels können die Ersatzpflanzungen, die für die umgesägte, gesunde Fichte geleistet werden müssen, nicht im Innenhof getätigt werden. Nur ein Baum wird nach dem fertigen Bauprojekt dort Platz haben.

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