Linz
Jugendlicher Taxiräuber zu Haftstrafe verurteilt

Kleinlaut nahm der schmächtige Bursch das Urteil entgegen. | Foto: BRS
  • Kleinlaut nahm der schmächtige Bursch das Urteil entgegen.
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  • hochgeladen von Felix Aschermayer

Ein 17-jähriger Linzer, der Anfang November gemeinsam mit zwei minderjährigen Komplizen ein Taxi brutal geraubt hat – wir haben HIER berichtet – musste sich am Donnerstag vor Gericht verantworten. "Aus Sachen lernen dürfte nicht ihre ganz große Stärke sein", so der Richter Eingangs zum Angeklagten. Der Jugendliche, beging die Tat nämlich während eines Haftaufschubes für das Anzünden eines Polizeiautos in Ebelsberg 2021

LINZ. Der ehemalige Spengler-Lehrling – sein Arbeitsverhältnis wurde wegen der U-Haft aufgelöst – kam aber wieder mit einem blauen Auge davon. Das Urteil: 18 Monate Haft, davon nur sechs Monate unbedingt, ein Monat Untersuchungshaft wird im angerechnet. Die Strafdrohung reichte bis zu fünf Jahren. Er sei schuldig im Sinne der Anklage verlautbarte der Richter nach kurzer Beratung mit den Schöffen. Die Strafe sei jedoch angemessen und ermögliche dem Jugendlichen sein Leben noch einzulenken, hieß es.

Motiv: Geld für Drogen

Der Bursch hat in der Nacht auf den 9. November gemeinsam mit zwei minderjährigen amtsbekannten Jugendlichen den Plan gefasst ein Taxi zu rauben und diesen brutal umgesetzt. Bei der anschließenden Spaß-Fahrt mit dem gestohlenen Opel Zafira beginnen sie auch noch zwei Einbrüche in einen Supermarkt und eine Tankstelle. Als Motiv gab der Jugendliche Geldmangel an. Seine 700 Euro Lehrlingsentschädigung hätte er nach nur zehn Tagen bereits vollständig in Alkohol und Drogen investiert. Auch in jener Nacht sei er unter dem Einfluss von Cannabis gestanden – überhaupt hätte er täglich Gras geraucht – und er wisse selbst nicht warum er das getan hat, so der Teenie. Der Richter sieht in ihm einen klassischen Mitläufer, der sich vom 13-jährigen Mittäter anstacheln ließ.

Schwierige Kindheit

Zugutegekommen ist dem 17-Jährigen, dass er geständig war und auch seine "schwere Kindheit". Der Jugendliche lebt bei seiner Großmutter und musste sich bisher sein Zimmer mit drei weiteren Personen teilen insgesamt lebt die Familie zu acht auf 86 Quadratmeter. Immer wieder gab es Probleme mit Autoritäten und Drogen. Sein Anwalt und seine Oma als Vormund verzichteten auf Rechtsmittel, Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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