"Spur der Verwüstung"
Oberösterreichs kriminellstem Teenager drohen heute 7,5 Jahre Haft

Großes Interesse: Der "61er" war mit mehr 60 Zusehern und Medienvertretern voll bis auf den letzten Platz. | Foto: BRS
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Oberösterreichs kriminellster Teenager bekommt heute das echte Leben zu spüren. Der 14-Jährige Österreicher, der noch vor seiner Strafmündigkeit mehr als 200 Taten begangen haben soll, muss sich in Linz wegen schweren Raubes vor Gericht verantworten. Mit ihm auf der Anklagebank, drei weitere Jugendliche, die ebenfalls Teil einer brutalen Home Invasion im September bei einem Drogendealer im Franckviertel gewesen sein sollen.

LINZ. Dem Bursch und dem Viertangeklagten 15-jährigen "Aufpasser" drohen bis zu 7,5 Jahre Haft. Der 20-jährigen – mehrfach vorbestraften – Zweitangeklagten drohen als "Anstifterin" zur Tat bis zu 15 Jahre. Ebenso dem 19-jährigen Drittangeklagten – er wurde überhaupt erst 12 Tage zuvor aus der Haft entlassen. Er soll das Opfer unter anderem mit einem Messer schwer verletzt haben.

"Spur der Verwüstung"

Jahrelang habe der 14-Jährige Heimzögling "eine Spur der Verwüstung" durch Obersöterreich gezogen führt die Staatsanwältin das – rein formalrechtlich unbedeutende – Vorleben des gebürtigen Traunviertlers aus. Der Bursch sei dabei "fast täglich strafrechtlich in Erscheinung getreten". Laufend, so die Staatsanwältin, würde er auf Grund von
Spurenauswertungen weiterer Taten überführt.

Er wusste ihm kann nichts passieren

Rotzfrech soll er dann auch jedes mal bei seinen unzähligen polizeilichen Einvernahmen zugegeben habe, es wäre ihm egal, ihm könne ohnehin nichts passieren. Auch der Richter kündigte an über die bisherige kriminelle Karriere sprechen zu wollen. Er hielt ein, etwa ein Meter langes und prall gefülltes Organigramm mit den bisweilen bekannten Tatbeteiligungen in die Höhe. 

Home Invasion zwei Tage nach 14. Geburtstag

Alles änderte sich freilich als der Bursch schließlich an einem Sonntag im September seinen 14. Geburtstag hatte und nur zwei Tage danach, den nun angeklagten schweren Raub beging. Kurz darauf wurde er verhaftet und saß seither in U-Haft.

So soll es laut Staatsanwaltschaft abgelaufen sein:

Die Lebensgefährtin der 20-jährigen – sie lebt im selben Heim wie der 14-Jährige – kaufte bei einem 31-Jährigen Iraker – dem späteren Opfer – um 20 Euro Cannabis. Alle Beteiligten kennen sich schon länger. Nachdem der Deal erledigt war, sei der Iraker zudringlich geworden und habe der Lebensgefährtin den Hals abgeschleckt.

Als die 20-Jährige davon erfährt, habe sie durchgedreht, wollte sich zunächst selbst um den Dealer "kümmern". Nach einigem hin und her, dann aber doch ein anderer Plan: Sie soll den 14-Jährigen angerufen und mit dem Überfall beauftragt haben. Der habe sich dann mit dem "Aufpasser" und dem gewaltbereiten 19-Jährigen die nötige Unterstützung geholt. Damit sich die Tat für die drei "lohnt" habe sie Ihnen nicht nur verraten wo der Iraker seinen Zweitschlüssel versteckt hat, sondern auch, dass es in der Wohnung einen Tresor mit dessen Drogengeld und Suchtgift gibt.

In den frühen Morgenstunden des 19. September sollen sie schließlich in die Wohnung eingedrungen und sofort auf den schlafenden Iraker losgegangen sein. Der 14-Jährige soll ihm mit den Fäusten mehrfach wuchtig ins Gesicht geschlagen und ihn mit den Füßen getreten haben. Der 19-Jährige soll den Mann mit einem Teppichmesser attackierte und ihn dabei schwer am Oberschenkel verletzt haben. Danach drosch er ihm, laut Anklage, auch noch eine Glasvase über den Kopf. Die Angeklagten hätten dabei immer wieder „Wo ist das Geld? Wo ist das Passwort für den Tresor?" geschrieen. Dem Iraker gelang schließlich blutüberströmt und halb nackt die Flucht. Die beiden mutmaßlichen Täter machten sich aus dem Staub. Zwei Tage später waren alle ausgeforscht und verhaftet.

Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit

Während der 14-Jährige bei vielen seiner Taten, frech in diverse Überwachungskameras grinste, war ihm das enorme Interesse der Öffentlichkeit im großen Verhandlungssaal – dem 61er– des Linzer Landesgerichts, dann aber alles andere als angenehm. Seine Anwältin beantragte sogar einen Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung – es ginge um den höchstpersönlichen Lebensbereich ihres Mandaten und sie wolle eine mediale Vorverurteilung vermeiden. Die gleich fünf Sozialarbeiter von mehreren Institutionen – öffentliche und private – die nur für den 14-Jährigen anwesend waren, wären davon freilich nicht betroffen gewesen. Der Antrag wurde vom Richter abgewiesen!

Großes Interesse: Der "61er" war mit mehr 60 Zusehern und Medienvertretern voll bis auf den letzten Platz. | Foto: BRS
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