Causa ASK Baumgarten-Girls vs. Frauen SC Leopoldsdorf: Aufstiegs-Szenario am grünen Tisch geht in die 3. Instanz
Das ÖFB-Frauenprotestkomitee gibt den ASK Baumgarten-Girls recht - es folgt eine Berufung von Leopoldsdorf – nun muss der ÖFB-Rechtsmittelsenat am 10. August endgültig entscheiden wer in der 2. Frauenliga Ost/Süd spielen wird.
ST.PÖLTEN/BAUMGARTEN/WIEN/LEOPOLDSDORF/EISENSTADT (RO). Zwei Vereine fühlen sich im Recht - – sind "mangelnde Durchführungsbestimmungen“ und/oder „fehlende Kommunikation“ unter den Verbänden daran Schuld?
Die sportlich tolle Leistung der jungen ASK Baumgarten-Truppe wird mit Füßen getreten. Der "rechtlich, sportlich und moralisch einwandfreie Aufstieg", wie ASK Baumgarten-Obmann in seiner Presseaussendung argumentierte, ist immer noch nicht rechtskräfig.
Der Kontroll-, Melde- und Beglaubigungsausschuss des NÖFV hat am Donnerstag dem 14. Juli, das Relegations-Nachtragsspiel zur 2. Frauenliga Ost/Süd vom 2. Juli 2011, ESV Südost vs. ASK Baumgarten-Girls 0:6, am grünen Tisch mit 3:0 zugunsten der Wienerinnen strafverifiziert und damit den SC Leopoldsdorf/Wien (NÖ) als Relegationssieger beglaubigt. Baumgarten hat zwei Spielerinnen eingesetzt die den Altersbestimmungen des ÖFB (vollendetes 14. Lj.) nicht entsprochen haben. Der Schiedsrichter hat Meldung über diesen Verstoß erstattet, deswegen wurde ein Verfahren eingeleitet.
Der ASK Baumgarten hat darauf am 18. Juli gegen die Strafbeglaubigung einen Protest eingelegt, da im Burgenland in der Landesliga-Meisterschaft zwei U14 Spielerinnen spielberechtigt waren. Auch das Fußball-Online System, das zum Nachweis der Spielberechtigung dient hat die Spielerinnen akzeptiert und die Schiedsrichter sowie die Gegner, vor den Spielen damit konfrontiert, hatten nichts einzuwenden.
Nach einer Entscheidung des ÖFB-Frauenprotestkomitee am 25. Juli in 2. Instanz wird den ASK Baumgarten-Girls aus formellen Gründen recht gegeben (fehlende funktionelle Zuständigkeit des NÖFV, keine Anzeige nur sonstige Meldung, Verletzung von Verfahrensvorschriften).
ÖFB-Frauenreferentin Isabel Hochstöger: „Es gibt eigene Durchführungsbestimmungen, nur wusste vorab niemand außerhalb des Burgenlandes, dass es beim BFV erlaubt war zwei jüngere Spielerinnen in der Meisterschaft einzusetzen.“ Informationsmangel des BFV an den ÖFB?
Von seinem Verband frühzeitig emporgehievt (in der Auslosung der 2. Frauenliga war bereits am 15. Juli im Internet von Fußball-Online der SC Leopoldsdorf zu sehen) und nach der Entscheidung in 2. Instanz richtigerweise wieder aus der 2. Frauenliga geflogen, meldet nun der SC Leopoldsdorf/Wien beim ÖFB im Wege des NÖFV, "sehr sportlich" gegen die Entscheidung der 2. Instanz Berufung an.
Nun ist der ÖFB-Rechtsmittelsenat, der am 10. August tagt, in 3. Instanz gefordert.
Karl Prokop, Sektl.-Frauen Leopoldsdorf/Wien telefonisch am 28. Juli dazu: „Wir sind uns sicher das der ÖFB-Rechtsmittelsenat gar keine andere Entscheidung treffen kann, als die Entscheidung der 2. Instanz aufzuheben, da Baumgarten unserer Meinung eben unberechtigte Spielerinnen eingesetzt hat.“
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