Bezirk Melk
Angeklagter bestreitet Vergewaltigung

Der Angeklagte beim Prozess. | Foto: Probst
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Bis zu 15 Jahren Haft stehen für einen 27-Jährigen aus dem Bezirk Melk am Spiel, sollte er wegen Vergewaltigung mit massiven Konsequenzen für eine 20-jährige Kellnerin verurteilt werden.

BEZIRK MELK. Beim Prozess am Landesgericht St. Pölten steht Aussage gegen Aussage, zumal den schweren Vorwürfen der Frau das „Nicht schuldig“ des Angeklagten gegenüber steht.

Hat den Zug verpasst

Laut Staatsanwalt Karl Wurzer verließ die junge Frau am 19. Februar dieses Jahres gemeinsam mit dem Beschuldigten und einem Bekannten gegen Mitternacht ein Lokal im Bezirk Melk. Weil sie ihren Zug verpasst habe, nahm sie das Angebot des 27-Jährigen, bei ihm zu übernachten, an. Sie wollte bei, aber nicht mit ihm schlafen, so zusammengefasst die Aussage der vermutlich leichtgläubigen Frau, die nach der angeblichen Vergewaltigung zunächst durch die Straßen des Ortes irrte und schließlich die Rettung verständigte, die sie ins Krankenhaus brachte.
„Wir haben ausgemacht, dass wir Sex haben werden“, behauptet der Angeklagte und pocht auf Freiwilligkeit. Sein Bekannter, mit dem man gemeinsam das Lokal verlassen habe, habe dies sicher mitbekommen und Vertraulichkeiten beobachtet. Als Zeuge unter Wahrheitspflicht machte dieser gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer nur vage Angaben und führte seine Erinnerungslücken auf seine Alkoholisierung zurück.

Prozess vertagt

Laut Bescheinigungen, die Opfervertreterin Martina Gaspar vorlegte, sei die junge Frau seit dem Vorfall bereits dreimal stationär in psychiatrischer Behandlung gewesen und habe mit Suizid gedroht. Dementsprechend forderte Wurzer ein Gutachten, das den Schweregrad einer posttraumatischen Belastungsstörung im Zusammenhang mit einer möglichen Vergewaltigung zu bewerten hat. Sollte dabei eine „schwere Körperverletzung“ attestiert werden, erhöht sich die Strafdrohung im Falle einer Verurteilung von ein bis zehn Jahren auf fünf bis 15 Jahre Haft. Entsprechend höher wird dann auch die Schmerzensgeldforderung, die Gaspar vorerst mit 5.000 Euro bezifferte. In der Folge wurde der Prozess für den Untersuchungshäftling vertagt, nachdem sich wichtige Zeugen für diesen Verhandlungstermin entschuldigten.

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