"Schwarz verkaufte" Hamburger

Richter Helmut Weichhart | Foto: Probst
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Monatelang war eine ehemalige Mitarbeiterin einer Mc Donalds-Filiale im Mostviertel schiefen Blicken in ihrer Heimatgemeinde ausgesetzt. Der 41-Jährigen warf man vor, insgesamt 39.000 Euro aus der Kassa ihres Arbeitgebers gestohlen zu haben.
Laut Anklage hätte die Beschuldigte zwischen 2010 und Dezember 2012 immer wieder Teile einer Bestellung, die sie kassiert hatte, storniert und das Geld in die eigene Tasche gesteckt. Im Prozess am Landesgericht St. Pölten bekannte sich die Frau nicht schuldig. Aus der Kasse habe sie lediglich kleinste Cent-Beträge, die als Retourgeld zurückgeblieben waren, eingesteckt, obwohl die Annahme von Trinkgeld in ihrer Filiale verboten war.

Anweisungen der Betriebsleitung?

Wie unter anderen Verteidiger Josef Gallauner erklärte, haben in den Kassen mehrfach Geldbeträge gefehlt, die vermutlich auf Anweisung der Betriebsleitung auf die, seiner Mandantin zur Last gelegten Weise ausgeglichen werden sollten. Ob ein Teil des fehlenden Geldes jenen beiden Dieben, die im Frühjahr dieses Jahres bereits verurteilt worden sind, zuzuschreiben ist, vermag derzeit niemand zu sagen.
Zahlreiche Zeugen, denen zum Teil nach der ersten Verhandlungsrunde aus diversen Gründen eine einvernehmliche Kündigung nahegelegt worden war, bestätigten die Aussage der Beschuldigten. Schwer belastet wurde dabei die ehemalige Filialleiterin. Richter Helmut Weichhart wies die 49-Jährige darauf hin, dass sie keine Aussage zu machen hätte, falls sie sich damit selbst belaste. „Der Verdacht gegen Sie ist sehr intensiv!“, warnte Weichhart. Laut Zeugenaussagen hätte sie die Anweisung gegeben, ein Minus in der Kassa hereinzuarbeiten.

Die Frau sagte dennoch aus. Sie habe von dem allen nichts gewusst und wenn Hamburger schwarz verkauft worden wären, hätte spätestens zum Monatsende bei der Inventur etwas fehlen müssen. Für den Richter unglaubwürdig, genau wie die beiden anderen Betriebsleiter, zumal es eine Aussage gab, wonach innerhalb einer Woche 1.000 Stück Hamburgerfleisch gefehlt hätten.
Weichhart fällte ein Freispruch (nicht rechtskräftig). Seiner Meinung nach haben die Vorgesetzten der Beschuldigten vermutlich sowohl vor der Polizei, als auch vor Gericht gelogen, was ein Verfahren wegen Falschaussage zur Folge haben könnte.

Richter Helmut Weichhart | Foto: Probst
Rechtsanwalt Josef Gallauner | Foto: Probst

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