Security aus dem Bezirk Melk bewusstlos geschlagen
Ein Lokalbesucher und der Sicherheitsmann lieferten sich eine Schlägerei auf dem Parkplatz.
BEZIRK MELK. An einem dienstfreien Tag im Jänner 2015 verließ ein 49-jähriger Security-Mitarbeiter nach Mitternacht ein Lokal im Bezirk Melk, um nach Hause zu fahren. Als eine Zeugin auf den Parkplatz kam, soll ein 40-Jähriger auf dem Brustkorb des Älteren gekniet sein und ihn gewürgt haben. Aufgrund der massiven Verletzungen, die auch der Jüngere aufwies, landeten nun beide vor dem St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek.
Schwere Körperverletzung
Staatsanwältin Kathrin Bauer legte beiden Männern zum Teil schwere Körperverletzung zur Last, die der 49-Jährige bestritt, während der 40-Jährige, bislang völlig unbescholten, von großen Erinnerungslücken sprach. Für die Verletzungen forderte Verteidiger Johann Huber zunächst 9.000 Euro Schmerzensgeld, die der Security-Mann nicht anerkannte.
„Der gute Mann hat mir von hinten eine über den Schädel gehaut“, berichtete der ältere Beschuldigte. Dabei sei er nach vorne zu Boden gegangen und kurz bewusstlos gewesen. Als er wieder zu sich kam, sei sein Kontrahent auf seiner Brust gekniet, habe ihn gewürgt und mit den Fingern gegen seinen Kehlkopf und ins Auge gedrückt. Aufgrund einer Lungenerkrankung sei die Situation für ihn äußerst ernst gewesen.
"War stark alkoholisiert"
„Ich war eigentlich nie gewalttätig“, beteuerte der 40-Jährige, dem aufgrund seiner starken Alkoholisierung an diesem Tag der Zutritt zum Lokal zuvor verwehrt worden war. Zu seinen relativ massiven Verletzungen meinte er, dass eine Person ihn von hinten gehalten, eine weitere von vorne auf ihn eingeschlagen und getreten habe. Den Mitangeklagten konnte er diesbezüglich nicht identifizieren.
Aufgrund dessen beziehungsweise auch der Aussagen von Zeugen sprach Wiaderek den mittlerweile einkommenslosen Security-Mitarbeiter rechtskräftig frei, sein Kontrahent erhielt ein Diversionsangebot, wonach er zwei Jahre unter Beobachtung steht. Falls nichts mehr anfällt, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.
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