Wildernder Vierbeiner in Mistelbach
Rehkitz von Hund gerissen und totgebissen

- Oberschützenmeister von Mistelbach Josef Kohzina und Jagdleiter von Mistelbach Franz Schreiber – beide leidenschaftliche Jäger und Polizeibeamte i. R.
- Foto: Schützenverein-Mistelbach
- hochgeladen von Josef KOHZINA
Mistelbach: In den Vormittgasstunden des 07.Oktober heurigen Jahres erstattete eine Spaziergängerin bei der Polizei Mistelbach die Anzeige, dass ein Hund ein Reh über die Felder gegenüber der Seeparksiedlung hetzte und dieses Wildtier offensichtlich in einem Maisfeld fangen konnte. Die Anzeigerin konnte laut ihren Angaben noch erbärmliche und klagende Schreie vom Reh hören.
Suchaktion durch Polizei und Jägerschaft
Die Jägerschaft aus Mistelbach wurde von der Polizei umgehend über diesen Vorfall in Kenntnis gesetzt. Gemeinsam wurde bei dem dortigen Maisfeld nach dem freilaufenden und wildernden Hund gesucht. Dieser konnte noch kurz gesehen werden, als er aus dem Maisfeld über die angrenzende Siebenhirtner-Landesstraße und weiter in unbekannte Richtung davon lief. Es dürfte sich um einen mittelgroßen, braunen, vermutlich rauhaarigen Hund handeln.
Reh mit schweren Bissverletzungen
Nach einer intensiven Suche durch die örtliche Jägerschaft konnte das gerissene Wild im Maisfeld aufgefunden werden. Das Rehkitz befand sich in einem äußerst schrecklichen Zustand. Es wies am ganzen Körper offene und blutende Wunden auf und gab noch leichte und letzte Lebenszeichen von sich.
„Vermutlich bemerkte der Besitzer des entlaufenen Hundes die Suchaktion der Polizei und der Jäger. Offensichtlich hofft er unerkannt zu bleiben, er hat sich bis dato nicht gemeldet“ – erklärt Mistelbachs Jagdleiter Franz Schreiber.
Gesetze und Vorschriften
„In mehreren Gesetzten, NÖ Jagdgesetz, NÖ Hundehaltegesetz, Tierschutzgesetz, Gemeindeverordnungen usw. sind Vorgaben, Verpflichtungen und auch Verbote über das Halten und das Führen von Hunde vorgeschrieben und verankert.
Hundehalter, die ihre Verwahrungs- und Aufsichtspflicht gegenüber ihren Tieren in einer solchen Art vernachlässigen, daß die Hunde im Jagdgebiet wildern bzw. umherstreunen, machen sich gemäß § 135 Abs. 1 Z 9 des NÖ Jagdgesetzes strafbar und können wegen dieser Verwaltungsübertretung bis zu € 15.000,– (je nach dem Grad des Verschuldens) bestraft werden“ – so der Jagdleiter und Polizeibeamte i.R. Franz Schreiber weiter.
Ersuchen der Jägerschaft
„Sorgen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse, aber auch zum Schutze der freilebenden Tiere, für eine ordnungsgemäße Haltung und Verwahrung ihres Hundes.
Es sollen auch alle freilebenden Wildtiere geschützt werden, welche immer mehr zurück gedrängt werden und deren Lebensraum immer kleiner wird.
Wir bitten alle Freizeitnutzer und Hundehalter, sich in der Natur ruhig zu verhalten, die Lebensräume der Wildtiere zu respektieren und Hunde anzuleinen. Zudem sollten sie die vorgegebenen Routen und Wege keinesfalls verlassen, um eine Beunruhigung der Wildtiere zu vermeiden.
Ansonsten ist die Jägerschaft verpflichtet jegliche Übertretungen zur Anzeige zu bringen und deren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen!“ – sagt der leidenschaftliche Jäger und Jagdleiter Franz Schreiber weiter.
Um Mithilfe wird ersucht
Jagdleiter Franz Schreiber ersucht um Mithilfe. Er bittet etwaiges Wissen diesbezüglich und sonstige Wahrnehmungen im Zusammenhang mit freilaufenden und/oder wildernden Hunden in Mistelbach an einen Mistelbacher Jäger bekannt zu geben – Waidmannsdank!
www.jagdbezirk-miselbach.at
Interessenten finden laufend mehr Informationen sowie Berichte von vergangenen und auch von anstehenden Veranstaltungen und Events innerhalb des Jagdbezirks Mistelbach unter www.jagdbezirk-mistelbach.at.
Waidmannsheil
Am Foto: Oberschützenmeister von Mistelbach Josef Kohzina und Jagdleiter von Mistelbach Franz Schreiber – beide leidenschaftliche Jäger und Polizeibeamte i. R.
Foto @ Archiv Schützenverein-Mistelbach
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