Jugendschutzgesetz zu Recht kritisiert

Was der neue Gesetzesentwurf mit dem Schutz der Jugend zu tun haben soll, ist wohl keinem vernünftigen Menschen klar. Vielmehr werden dadurch 13- bis 15-jährige Kinder, als solche dürfen Jugendliche dieses Alters noch bezeichnet werden, regelrecht dazu eingeladen, am Party-Nachtleben teilzunehmen. 13-Jährige sollen demnach bis 23 Uhr und 14- und 15-Jährige bis ein Uhr früh unterwegs sein dürfen. Ab einem Alter von 16 Jahren ist die Ausgehzeit dann unbegrenzt. Ja geht‘s noch? Wir reden da von Schülern, von denen die meisten noch keinen Cent selbst verdient haben und ihr Nachtleben zumeist aus der Tasche von Mama und Papa oder Oma und Opa finanzieren, von Lehrlingen, die zwar schon eigenes Geld verdienen, in ihren Lehrbetrieben aber einem besonderen Schutz unterliegen, den sie in ihrer Freizeit nicht haben. All diese vermeintlich liberalen Ansätze, Jugendlichen mehr Rechte einzuräumen, führen nur zu einem noch früheren „verheizen“ der jungen Leute. Den Jugendlichen tut man damit keinen Gefallen. Eltern und Lehrern erschwert man dadurch die Erziehung.
Letzte Meldung: Inzwischen hat die Politik einen Rückzieher gemacht. Bis 16 Jahre soll weiterhin 23 Uhr "Zapfenstreich" für Jugendliche Nachtschwärmer festgeschrieben bleiben.

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