Bezirk Neunkirchen
Geflügelpest – diese Maßnahmen gelten zur Sicherheit

- Glückliche Hühner. Damit es so bleibt, gilt es Regeln zu beachten, um die Vogelgrippe "auszusperren".
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Noch blieb der Bezirk Neunkirchen vor der berüchtigten Vogelgrippe verschont. In landwirtschaftlichen Betrieben wird munter weitergegackert. Dennoch gelten Vorsichtsmaßnahmen. Die Bezirksbauernkammer klärt auf.
BEZIRK: "Mit Stand 21. November 2024 gibt es aktuell im Bezirk Neunkirchen keinen Fall von Geflügelpest. Aufgrund der aufgetretenen Fälle in den vergangenen Tagen in Nieder- und Oberösterreich, wurde ganz Österreich und somit auch der Bezirk Neunkirchen als 'Gebiet mit erhöhtem Risiko' eingestuft", so Bezirksbauernkammer-Obmann Thomas Handler zu meinBezirk.
Das bedeutet, es müssen Vorbeugemaßnahme getroffen werden, um die weitere Ausbreitung der Geflügelpest auf ein Minimum zu reduzieren.
"Zum Schutz der Legehennen- und Geflügelmastbetriebe im Bezirk bitte ich als Obmann der Bezirksbauernkammer die für unseren Bezirk geltenden Maßnahmen einzuhalten. Damit tragen wir gemeinsam dazu bei, die Ausbreitung der Geflügelpest auf ein Minimum zu reduzieren."
Thomas Handler

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Das sind "Gebiete mit erhöhtem Risiko"
- Gebiete an Flüssen und Seen, welche den Geflügelpestüberträgen – das ist vor allem das Wildwassergeflügel – als Rast- und Lebensraum dienen, stellen ein besonderes Gefahrenpotenzial für die umliegenden Legehennen- und Mastgeflügelbetriebe dar.
- Aufgefundene tote Wasser- oder Greifvögel sind unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden!
- Die toten Tiere bitte keinesfalls berühren und auch nicht mitnehmen!
Pflichten der Tierhalter
- Enten und Gänse müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt nicht möglich ist.
- Das Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Brieftauben dürfen jedenfalls in der Umgebung der Schläge zu Übungs- und Trainingszwecken ausgelassen werden. Vorausgesetzt, die Tiere werden im Schlag gefüttert und getränkt.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Wenn Geflügelhalter einen Verdacht auf eine Seuche, anormale Mortalität oder andere Anzeichen einer schweren Krankheit in ihrem Bestand durch
o Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 % oder
o Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als zwei Tage oder
o Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche
o feststellen, ist dies umgehend der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

- Wie Geflügel gehalten wird, hilft beim Eindämmen der Geflügelpest.
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Meldepflicht für Halter und Halterinnen von Geflügel und Vögel
Damit bei Auftreten der Geflügelpest in einem Gebiet eine Ausbreitung möglichst verhindert wird, ist es für die Veterinärbehörden von besonderer Bedeutung, alle Geflügelhaltungen in dem betroffenen Gebiet in kürzester Zeit zu untersuchen. Dazu ist es auch notwendig, dass die Veterinärbehörde weiß, wer Geflügel zu Hause hält – auch wenn es nur 5 Hühner im Garten sind.
Durch eine Meldung, welche bei der Bezirksverwaltungsbehörde abzugeben ist, sind die Geflügelhaltungen im Gebiet bekannt und erforderliche Untersuchungen können im Falle eines Auftretens rasch durchgeführt werden.
Ein Online Formular für diese Meldeerfordernis ist auf der Homepage der NÖ Landesregierung abrufbar: www.noe.gv.at
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