Neunkirchen
Bodenmarkierung in Eigenregie befasste Polizei
Ein selbst aufgemalter Parkplatz für Autofahrer mit Handicap sorgte für Verwunderung.
NEUNKIRCHEN. Die Kunstparker-Reihe in den BezirksBlättern polarisiert seit Jahren. Für den einen ist es ein Vernadern, für den anderen ein Aufzeigen von Fehlverhalten von Autofahrern (die BezirksBlätter berichten laufend).
Nun hat sich ein neues Problem ergeben: Personen, die in Eigenregie Bodenmarkierungen aufbringen. So entdeckte eine Studentin in der Bauvereinsgasse einen selbst aufgepinselten Behindertenparkplatz. Bürgermeister Herbert Osterbauer (ÖVP):
"So etwas ist absolut verboten."
Der besagte "Straßenmaler" lieferte eine Erklärung für seine Eigeninitiative: es existiert vor Ort ein gültiges Verkehrszeichen, das 6 m als Behindertenparkplatz ausweist. Allerdings halte sich kaum jemand daran. Daher die zusätzliche Bodenmalerei – die allerdings so nicht zulässig ist.
Ähnliche Vorfälle in Neunkirchen
Wie Osterbauer im BezirksBlätter-Gespräch erklärte, sei ähnliches bereits in der Vergangenheit vorgekommen: "Egal, ob ein eigener Zebrastreifen oder eine selbst angelegte Kurzparkzone." Den aktuellen Fall ließ Osterbauer bereits von der Stadtpolizei überprüfen. Rechtliche Konsequenzen dürfte es nicht geben. "Es geschah nicht in böser Absicht. Aber weggewischt muss der 'Parkplatz' schon werden", so der Stadtchef.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.