Neunkirchen
Frau schwer mißhandelt
Vor 50 Jahren am 3. August 1973 im Schwarzataler Bezirksboten.
Berndt T. (30) aus Neunkirchen lebte mit seiner Gattin, mit der er seit 11. August 1972 verheiratet war, in Streit. Die Frau wollte sich scheiden lassen. Am 23. Jänner 1973 holte er mit seinem Auto die Frau aus Bad Fischau ab, um sich mit ihr noch einmal auszusprechen. Aber da die Gattin sich nicht überreden ließ, mißhandelte er sie schon im Fahrzeug und als sie dieses verließ, prügelte er sie weiter, wodurch sie schwer verletzt wurde.
Im Februar wurde nun die Ehe geschieden. Wegen der Gattenmißhandlung kam es nun vor dem Einzelrichter Oberlandesgerichtsrat Dr. Schmelhaus und Staatsanwalt Dr. Hauptmann zu einer Verhandlung. Bei dieser stellte sich nun heraus, daß der Angeklagte Berndt T. seiner Frau beim Verlassen des Pkw mehrere Ohrfeigen versetzt hatte, wodurch diese, neben anderen Verletzungen, eine Zerreißung des Trommelfelles erlitt. Laut Gutachten des Gerichtssachverständigen Primarius Dr. Eppel hatte diese Mißhandlung einen dauernden Gehörschaden zur Folge, was nach Paragraph 156 mit 1 bis 5 Jahren zu bestrafen ist.
Nachdem der Einzelrichter hierfür nicht zuständig ist, wurde die Verhandlung zwecks Einleitung eines Schöffengerichtsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft abgesetzt.
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