Grafenbach/Wiener Neustadt
Rechenfehler – Täter muss nochmals vor Gericht
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Ein 29-Jähriger wurde wegen Mordes an seiner Oma verurteilt (mehr dazu lesen Sie hier). Doch nun hob das Höchstgericht das Urteil auf. Schuld daran ist ein Rechenfehler, der das erlaubte Strafmaß von 20 Jahren überschreiten würde.
Ein neuer Prozess soll am 3. Dezember abgehalten werden. Zur Erinnerung: der damals 28-Jährige soll seine Oma in ihrem Zuhause in Grafenbach getötet haben (mehr dazu lesen Sie hier). "Der Schuldspruch sei rechtskräftig, nur das Strafmaß müsse neu festgesetzt werden", wird ein Sprecher des Landesgerichts vom ORF zitiert.
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