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Zehntausende Waffen werden Jahr für Jahr in NÖ registriert

Die Zahl der registrierten Waffen steigt in Niederösterreich rasant an. | Foto: Pixabay
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Die Zahlen der registrierten Waffen steigen Jahr für Jahr rasant an in Niederösterreich. Bundesweit werden sogar weit mehr als 1 Million Waffen pro Jahr registriert. Für die Aufbewahrung gibt es nun eine neue Richtlinie.

NÖ. In Österreichs Haushalten ist die Anzahl der registrierungspflichtigen Waffen Jahr für Jahr auf aktuell 1,43 Millionen Stück gestiegen. In Niederösterreich gab es Anfang August 414.546 registrierte Waffen. Hauptmotiv für den privaten Waffenbesitz ist der Schutz des Zuhauses und der Familie, wie eine aktuelle Studie des Fachbereichs Eigentumsschutz im KFV zeigt. 

Unter dem Kopfpolster ist kein sicherer Ort für eine Schusswaffe. | Foto: Werner Heiber/Fotolia
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Neue Richtlinie für die korrekte Aufbewahrung von Waffen

Die Praxis sieht allerdings häufig anders aus: Vier Prozent verwahren ihre Waffen sogar im Nachtkästchen bzw. im Schreibtisch und acht Prozent unter dem Kopfpolster bzw. unter dem Bett. KFV und VSÖ rufen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz die Sorgfaltspflicht für Waffenbesitzer in Erinnerung.

Wo bewahrst du deine Schusswaffe auf?

Zahl der Waffen steigt auch in Niederösterreich weiter an

Dem zentralen Waffenregister ist zu entnehmen, dass mit 2.8.2023 in Niederösterreich 414.546 registrierte Waffen im Umlauf waren. Am 1.1.2022 waren es noch 371.302 registrierte Waffen. Die Zahl stieg somit binnen 19 Monaten um 43.244 Stück. Ein signifikanter Anstieg. Umso wichtiger, dass Besitzerinnen und Besitzer wissen, wie sie die Waffe sachgerecht aufbewahren und sich an Richtlinien halten, denn Schusswaffen sind bekanntermaßen kein Spielzeug.

Armin Kaltenegger (Leiter Rechtsabteilung KFV); Christian Schimanofsky, KFV-Geschäftsführer; Robert Grabovszki, Generalsekretär vom Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ); Wolfgang Bruna, VSÖ, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger. | Foto: Kuratorium für Verkehrssicherheit/APA-Fotoservice/Juhasz
  • Armin Kaltenegger (Leiter Rechtsabteilung KFV); Christian Schimanofsky, KFV-Geschäftsführer; Robert Grabovszki, Generalsekretär vom Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ); Wolfgang Bruna, VSÖ, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.
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Einbrecher kommen meist dann, wenn niemand zu Hause ist

Interessant ist in Zusammenhang mit dem beabsichtigten Schutz des Zuhauses ein Blick auf die Kriminalstatistik. Demnach sind nach einem coronabedingten Rückgang die Anzeigen wegen Einbruchs in Wohnräumen (Wohnhäuser und Wohnungen) im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 wieder um 31 Prozent auf mehr als 6.000 Anzeigen gestiegen. KFV-Geschäftsführer Mag. Christian Schimanofsky warnt allerdings vor falschen Vorstellungen:

„Jeder, der sein Zuhause mit Waffengewalt vor Einbrechern schützen möchte, sollte bedenken, dass Einbrecher erfahrungsgemäß dann zur Tat schreiten, wenn niemand zu Hause ist. Zugleich bedeutet das aber auch, dass die Waffen selbst zur Beute werden können. Eine sichere Verwahrung von Waffen in den Wohnräumen schützt daher vor jeglichem unbefugten Zugriff, insbesondere auch durch Kinder und andere Familienmitglieder, die keine Berechtigung zum Besitz von Waffen haben.“

20 Prozent der Befragten halten herkömmliche Schränke für ausreichend
Wie die aktuelle KFV-Studie zeigt, gibt es punkto sicherer Verwahrung noch einigen Aufklärungsbedarf. Waffentresore bzw. Waffenschränke nutzen mittlerweile zwar schon 57 Prozent aller Personen, die Waffen besitzen, und 49 Prozent haben die Angabe gemacht, dass sie generell einen Tresor nutzen (Mehrfachantworten waren möglich), manche setzten aber auch auf sehr unsichere Aufbewahrungsorte. Vier Prozent der befragten Waffenbesitzer verwahren ihre Waffen beispielsweise im Nachtkästchen bzw. im Schreibtisch, acht Prozent unter dem Kopfpolster bzw. unter dem Bett, elf Prozent nutzen einen Gewehrhalter an der Wand und 13 Prozent lassen ihre Waffe durch eine andere Person verwahren bzw. lagern diese in einem anderen Haushalt. 20 Prozent vertrauen auf herkömmliche Schränke, wie etwa Kleiderschränke bzw. verglaste Waffenschränke, wobei diese meist relativ einfach zu überwinden sind.

Foto: Kuratorium für Verkehrssicherheit/APA-Fotoservice/Juhasz
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Zahl der Waffen steigt auch in Niederösterreich weiter an

Dem zentralen Waffenregister ist zu entnehmen, dass mit 2.8.2023 in Niederösterreich 414.546 registrierte Waffen im Umlauf waren. Am 1.1.2022 waren es noch 371.302 registrierte Waffen. Die Zahl stieg somit binnen 19 Monaten um 43.244 Stück. Ein signifikanter Anstieg. Umso wichtiger, dass Besitzerinnen und Besitzer wissen, wie sie die Waffe sachgerecht aufbewahren und sich an Richtlinien halten, denn Schusswaffen sind bekanntermaßen kein Spielzeug.

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Neue Richtlinie von VSÖ zur sicheren Verwahrung

Die Aufbewahrung ist in Österreich in § 16b Waffengesetz sowie in § 3 Absatz 2 der 2. Waffengesetz Durchführungsverordnung geregelt. Robert Grabovszki, BSc MBA, Generalsekretär vom Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ) bemängelt, dass die “sichere Verwahrung” nur unzureichend gesetzlich definiert ist und beispielsweise keine bestimmten Widerstandsklassen für Waffenaufbewahrungs-Behältnisse vorgeschrieben sind. Widerstandsklassen geben Auskunft darüber, wie lange sicherheitsrelevante Bauteile Einbruchsversuchen standhalten können. „Aufgrund der schwammigen Vorgaben darf man sich nicht wundern, wenn jemand auch eine simple Blechkasse für eine ausreichende Schutzmaßnahme vor fremden Zugriff hält“, so der Experte.

Der VSÖ hat daher in Abstimmung mit dem KFV eine neue Richtlinie (TRVE 10-4) erarbeitet, die Empfehlungen enthält, um das passende Wertschutzbehältnis zur Aufbewahrung von Waffen zu finden und auch gesetzeskonform zu nutzen.

„In der neuen Richtlinie ist beispielsweise festgehalten, dass Behältnisse zur Aufbewahrung bestimmter Schusswaffen ein entsprechendes Mindest-Eigengewicht haben sollten bzw. über eine bestimmte Verankerung verfügen sollten“,

erläutert Grabovszki. Waffen werden auch relativ häufig geerbt oder von Privatpersonen gekauft. Bemerkenswert sind außerdem die Angaben zur Herkunft der Waffen in der Befragung. 50 Prozent haben ihre Schusswaffen in einem Waffengeschäft in Österreich gekauft, zehn Prozent geben an, sie geschenkt bekommen und zehn Prozent geerbt zu haben. Das Internet scheint in der Befragung ebenfalls eine zunehmende Rolle zu spielen: Sieben Prozent geben an, ihre Waffen von einem inländischen Versandhändler gekauft zu haben, sechs Prozent von einem ausländischen. Deals zwischen Privaten sind ebenfalls nicht unüblich: Zehn Prozent der Befragten haben bei einer Privatperson im Inland gekauft und sieben Prozent bei einer Privatperson im Ausland. In vier Prozent der Fälle war die Waffe „schon immer da“.

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Tipps zur sicheren Verwahrung von Waffen

Waffen und Munition müssen getrennt aufbewahrt werden. Waffen dürfen daher auch nicht geladen im Waffenschrank liegen. Unbefugte dürfen keinen Zugang zu den Waffen bekommen. Wer nur über eine Waffenbesitzkarte und nicht über einen Waffenpass verfügt, darf seine Waffe nicht unterwegs bei sich tragen. Wer eine Waffe der Kategorie B (Revolver, Pistole …) im Nachlass einer verstorbenen Person findet, muss unverzüglich die Waffenbehörde verständigen. Will man die Waffe behalten, sollte ein Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte gestellt werden. Waffen der Kategorie C (Flinten und Büchsen) müssen in einer Waffenhandlung registriert werden. Erlaubnispflichtige Waffen sollten laut der neuen VSÖ-Richtlinie TRVE 10-4 in einem Behältnis aufbewahrt werden, das einer normierten Sicherheitsklasse entspricht – und somit ein entsprechendes Eigengewicht und/oder Verankerung aufweist. Zudem sollten die Behältnisse eine Zertifizierung aufweisen (ÖNORM EN 14450 oder ÖNORM EN 1143-1) bzw. über ein VSÖ-Prüfzeichen verfügen.

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