Landesgericht Krems
Zwei tote Kinder bei Wohnungsbrand: Mutter zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt
- Mutter musste sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
- Foto: Kurt Berger
- hochgeladen von Kurt Berger
Ein Zweijähriger und ein Fünfjähriger starben an Rauchgasvergiftung, während die Mutter schlief. Die 25-Jährige stand wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.
GMÜND. Es war ein besonders tragischer Vorfall, über den die Medien im April 2025 berichteten. Bei einem Wohnungsbrand in Gmünd waren zwei Kinder ums Leben gekommen. Die Mutter, die geschlafen hatte, während das Feuer ausbrach, überlebte.
Fünfjähriger zündelte
Die Brandermittler stellten fest, dass das Feuer im Kinderzimmer, in dem auch die toten Kinder gefunden wurden, ausgebrochen war. Ein Pfeifenfeuerzeug, mit dem der Fünfjährige offenbar gezündelt hatte, löste den Brand aus. Auch eine Nachbarin erlitt leichte Rauchgasvergiftungen.
Drogenreste im Blut
In Krems musste sich die Mutter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Ein Gutachten ergab, dass die 25-Jährige Reste von THC und Amphetaminen im Blut aufwies. Die dadurch verminderte psychophysische Leistungsfähigkeit der Angeklagten sei der Grund gewesen, dass sie den Brand zu spät bemerkt und dadurch ihre Aufsichtspflicht der Kinder vernachlässigt hatte, sagte die Staatsanwältin.
Fühlte mich nicht beeinträchtigt
Die Beschuldigte gab an, bereits seit Tagen vor dem Vorfall keine Suchtmittel zu sich genommen zu haben. Sie habe sich nicht beeinträchtigt gefühlt und nie in Gegenwart der Kinder Drogen konsumiert. Sie fühle sich nicht schuldig. Sie sei am Tag der Katastrophe nach dem Frühstück mit den Kindern gemeinsam eingeschlafen. Sie gab zu, dass im Badezimmer ein Feuerzeug gelegen sei, da sie dort rauche. Sie habe nur 20 Minuten geschlafen, sei vom Rauch erwacht, habe die Kinder noch gesucht, diese jedoch in der total verrauchten Wohnung nicht gefunden.
Größte Strafe
Der Richter verurteilte die 25-Jährige zu neun Monaten bedingter Haft. Er sagte, dass die Angeklagte die Höchststrafe durch den Tod ihrer Kinder schon bekommen habe. Für eine Mutter sei es schwer zu akzeptieren, am Tod der eigenen Kinder Schuld zu tragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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