AK-Wahl NÖ
Blinde sind im Einsatz, um Anonymität zu garantieren
Die Arbeiterkammerwahl in Niederösterreich, die vom 10. bis zum 23. April 2024 stattfindet, hat ein wichtiges Merkmal: die Anonymität der Stimmabgabe. Doch aktuelle Enthüllungen werfen ernsthafte Fragen auf, ob dieses Versprechen der Anonymität wirklich eingehalten wird.
NÖ. Gemäß der offiziellen Ankündigung der Arbeiterkammer Niederösterreich hatten Wahlberechtigte Ende März die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu erhalten, um ihre Stimme entweder per Post oder persönlich in einem der öffentlichen Wahllokale abzugeben. Der Kernpunkt dieser Optionen war die Zusage, dass die Stimmabgabe anonym erfolgt.
Ist die Wahl wirklich anonym?
Bei genauem Hinsehen haben wir den Absender auf Rücksendungsumschlägen gefunden. Dies wirft ernsthafte Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Anonymität der Wahl auf. Wir haben mit dem Leiter des AK Niederösterreich-Wahlbüros Christian Haberle gesprochen.
"Bei jeder Wahl ist es natürlich so, dass jede Wählerin/jeder Wähler nur eine Stimme hat und sich der Wähler/die Wählerin deshalb legitimieren muss",
sagt er und vergleicht mit der Gemeinderatswahl, wo man ins Wahllokal geht und gefragt wird, ob man einen Ausweis dabei hat.
"Da kann man auch nicht sagen ich will nicht sagen wer ich bin, ich will anonym bleiben. Bei uns gibt es hingegen die Wahlkarte wo jede Wählerin/jeder Wähler genau ein Stück erhält und die ist dann natürlich mit dem Absender versehen und deshalb gibt es dabei noch das kleine Stimmzettel-Kuvert."
Am Zähltisch wird dann die Wahlkarte vom Stimmzettel-Kuvert getrennt, womit der Absender nicht mehr mit der Wahlkarte in Verbindung gebracht werden kann. Erst im Anschluss werden Stimmzettel-Kuverts geöffnet, betont Haberle.
Wenn Fehler passieren kommen Blinde zum Einsatz
"Manchmal vergessen die Wählrinnen und Wähler dieses graue Stimmzettel-Kuvert, dann wäre der Stimmzettel direkt in der Wahlkarte auf der ist der Name zu sehen. Hier haben wir eine Kooperation mit der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen. Hinter einem Sichtschutz wird diese Wahlkarte einem Blinden gereicht. Diese blinde Person gibt ein Stimmzettel-Kuvert hinein und dann kann am Zähltisch wieder ordnungsgemäß getrennt werden",
erklärt Christian Häberle. Blinde Personen fungieren bei der Wahl sozusagen als Sicherheitsgurt, kommen aber nur selten zum Einsatz, da Wahlkarten meistens richtig eingesendet werden. Auf einen häufigen Fehler möchte der Leiter des Wahlbüros aber dennoch hinweisen:
"Es gibt Menschen, die wollen der Arbeiterkammer sparen helfen und geben die Stimme von sich und vom Partner in ein Kuvert. Das geht natürlich nicht, wenn zwei Menschen in einer Wahlkarte für unterschiedliche Parteien stimmen, dann kann das keine gültige Stimme sein."
Von dieser Ausnahme abgesehen ist die Chance aber sehr gering, dass etwas schief gehen könnte.
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